SNCA: Unterzeichnung des erneuerten Kollektivvertrags

Am 1. Februar 2018 wurde vom OGBL, dem LCGB und der Geschäftsleitung der SNCA die Erneuerung des Kollektivvertrags unterschrieben.

Aufgrund der Trennung der SNCA (Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr) und der SNCT (Nationale Gesellschaft für technische Überwachung) haben die Gewerkschaften entschieden, nachdem sie die Angestellten beider Gesellschaften befragt hatten, zwei unterschiedliche Kollektivverträge zu verhandeln.

Während über die Modalitäten des Kollektivvertrags der SNCT noch verhandelt wird, wurde eine Einigung zwischen den Gewerkschaften OGBL und LCGB sowie der Geschäftsleitung der SNCA gefunden.

Wesentliche Punkte des Abkommens sind:

  • eine lineare Gehaltserhöhung von 1 % ab dem 1. Januar 2019;
  • eine lineare Gehaltserhöhung von 1 % ab dem 1. Januar 2020;
  • Umwandlung der traditionellen Feiertage in Jahresurlaub (dadurch beträgt dieser insgesamt 32 Tage pro Jahr), der entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu nehmen ist;
  • eine neue Arbeitszeitorganisation, die an die geplanten erweiterten Öffnungszeiten der SNCA gebunden ist (einmal wöchentlich Abends und samstags morgens);
  • Zahlung einer Bereitschaftsprämie von 8,50 € pro Stunde (Index 794,54) für Arbeitsstunden in der Woche nach 17 Uhr und samstags morgens.

Der Sonderurlaub aus familiären Gründen wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angepasst. Alle weiteren Errungenschaften der Angestellten bei der SNCA bleiben erhalten und sind weiterhin durch den neuen Kollektivvertrag garantiert.

Der Kollektivvertrag wurde für 3 Jahre geschlossen, vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020. Die SNCA beschäftigt mehr als 100 Arbeitnehmer und ist zuständig für die Betriebserlaubnis und Zulassung von Fahrzeugen sowie die Ausstellung des Führerscheins.

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