Konflikt über die Anwendung des FHL-Kollektivvertrags – Endlich: Lösung gefunden!

Am 12. Dezember 2017 bewilligte die Verwaltungskommission der Hospize der Stadt Luxemburg das notwendige Budget zur Umsetzung der Modalitäten des neuen FHL-Kollektivvertrags für die betroffenen Angestellten.

Nach zahlreichen Gewerkschaftsaktionen, einer Unterredung mit dem Minister für Soziale Sicherheit und dem Präsidenten des Verwaltungsrates, freut sich der LCGB, dass schlussendlich eine Lösung gefunden wurde und die Angestellten, die unter den FHL-Kollektivvertrag fallen, ihre seit langem verdienten Vergünstigungen und aufgewerteten Entlohnungen für ihre Arbeit erhalten.

Die betroffenen Angestellten der Hospize der Stadt Luxemburg werden nun endlich in den Genuss der Vereinbarung vom 21. Juni 2017 kommen.

Im Januar 2018 werden folgende Leistungen ausgezahlt:

  • die Klassifikation in den neuen aufgewerteten Laufbahnen zum 01. Oktober 2017;
  • die indexierte Punktwerterhöhung von 2,2 % rückwirkend zum Januar 2017;
  • die rückwirkende Zahlung :
    • einer einmaligen Prämie von 0,9 % des Einkommens im Jahr 2014;
    • einer einmaligen Prämie von 2,2 % des Einkommens im Jahr 2015;
    • einer einmaligen Zahlung von 2,2% und einer einmaligen Prämie von 1% des Einkommens im Jahr 2016.

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