Im Rahmen der Diskussion zur Lösung der Probleme schwer kranker Menschen, die mit der Begrenzung auf 52 Krankheitswochen einhergehen, hat der Minister für Soziale Sicherheit gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband UEL und der Gewerkschaft OGBL eine Einigung gefunden, die eine Verwaltungsprozedur mit Fristen und Bedingungen vorsieht. Der LCGB muss leider feststellen, dass noch immer keine wirkliche Lösung gefunden wurde und diese Existenzbedrohung durch die 52 Krankheitswochen weiterhin Anwendung findet.
Angestellte, im Gegensatz zu Beamten, die nicht innerhalb von 52 Krankheitswochen genesen, sehen sich mit der Gefährdung ihrer Existenz konfrontiert. Obwohl die Regierung sich schriftlich in einem Abkommen vom 28. November 2014 mit den Gewerkschaften verpflichtet hat, diese Problematik zu lösen, wurde noch immer keine Lösung, die dieser Bezeichnung würdig ist, gefunden.
Anstatt ein für alle Mal diese Existenzbedrohung abzuschaffen, sieht der Minister für Soziale Sicherheit in der am 4. Dezember 2017 vorgelegten grundsätzlichen Einigung nur die Möglichkeit einer Gnadenfrist unter Beachtung einer Verwaltungsprozedur vor, deren genauen Modalitäten (Fristen, Anwendbarkeit, usw.) noch nicht klar definiert sind, da ein konkreter Text zu diesem Zeitpunkt fehlt.
Der LCGB kann eine solche Politik nicht unterstützten, die zu Lasten schwer kranker Menschen geht und diese bestraft, insbesondere privatwirtschaftlich Angestellte. Die Verantwortlichen einer solchen Politik sind Interessenvertreter, die eine Lösung unterstützen, die ein verwaltungstechnischer Kunstgriff ist und lediglich eine Lösung vortäuscht, und verschleiert, dass kein wirklicher politischer Wille zur Lösung der 52-Wochen Problematik vorhanden ist.
Der LCGB bleibt bei seiner Forderung der Streichung jeglicher Referenzen zu einer Begrenzung auf 52 Krankheitswochen in den Gesetzestexten. Dies ist die einzige hier angebrachte Antwort, um ein für alle Mal die Problematik der 52 Krankheitswochen und die damit verbundene Existenzbedrohung für die betroffenen Angestellten zu beenden.
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