Weigerung zur Anwendung des neuen FHL-Kollektivvertrags im Pflegesektor

Anlässlich eines Pressebriefings anschließend an ein Treffen mit dem Minister für Soziale Sicherheit sowie Vertretern des Arbeitsministeriums, der IGSS, der CNS und der ITM, erläuterte der LCGB heute erneut sein Anliegen hinsichtlich der Weigerung zur Umsetzung des neuen FHL-Kollektivvertrags im Pflegesektor. Der LCGB forderte für die Angestellten im Pflegesektor, die unter den FHL-Kollektivvertrag fallen:

  • die rückwirkende Auszahlung der einmaligen Prämien von 2014 bis 2016;
  • die Zahlung der indexierten Punktwerterhöhung von 2,2 % rückwirkend zum Januar 2017;
  • die Einordnung in die neuen aufgewerteten Laufbahnen zum 1. Oktober 2017.

 

Obwohl der Minister bestätigte, dass die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stünden, unterstrich er, dass die Weigerung zur Anwendung des neuen FHL-Kollektivvertrages eher auf einem Konflikt des Arbeitsrechts beruhe und daher in den Kompetenzbereich der betroffenen Einrichtungen falle.

Da keine praktikable Lösung für den Konflikt gefunden werden konnte, kämpft der LCGB weiter für die Rechte der betroffenen Arbeitnehmer.

 

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