Liberalisierung der Öffnungszeiten ohne eine Verschlechterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Am 29. November 2017 traf eine Gewerkschaftsdelegation des LCGBs den Direktor des Handelsverbands (clc) Nicolas HENCKES und Claude BIZJAK, für Handel und E-Commerce zuständiges Direktionsmitglied der clc, um sich über die aktuelle Situation im Handel und die Liberalisierung der Öffnungszeiten im Großherzogtum auszutauschen.

Nicolas HENCKES betonte, dass die schnelle und permanente Entwicklung des Handels keine langfristigen Prognosen von 5 oder gar 10 Jahren zulasse. Die Wünsche und Ansprüche der Kunden, die sich in stetigem Wandel befinden, stellen die Händler und die Angestellten, die sich tagtäglich anpassen müssen, vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund stellt die Regierungsinitiative „Luxembourg for Shopping“ den Händlern die notwendigen Mittel zur Verfügung, um ihrem Gewerbe neuen Schwung zu verleihen und am Internethandel teilzunehmen sowie näher am Kunden zu sein. Claude BIZJAK unterstrich, dass der Markt in den kommenden Jahren ein Gleichgewicht zwischen den Geschäften in den Innenstädten, den Shoppingzentren und dem Internethandel finden muss. Laut dem Handelsverband clc ist die Liberalisierung der Öffnungszeiten eine Maßnahme, die einen Ausgleich zwischen diesen drei Verkaufsplattformen ermöglicht.

Der LCGB hob hervor, dass die Arbeitsbedingungen und das Privatleben der Angestellten nicht dem Streben nach mehr Wettbewerbsfähigkeit und den Interessen des Handels zum Opfer fallen dürfen. Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Rahmen einer Ausweitung der Öffnungszeiten oder der Digitalisierung müssen durch Maßnahmen ergänzt werden, die eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf erlauben. Jegliche Liberalisierung der Öffnungszeiten muss mit allgemeinen Organisationregelungen im Interesse der Angestellten einhergehen, wie zum Beispiel eine bessere Kinderbetreuung, angepasste Fahrpläne im öffentlichen Transport, usw.

Letztlich kam der LCGB auf seine Forderung zurück, Sonntagsarbeit nur auf freiwilliger Basis mit zusätzlichen Urlaubstagen beziehungsweise einer Reduzierung der Arbeitszeit zuzulassen, um genügend Ruhezeiten zu gewährleisten, die eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie erlauben.

Zurück zur Übersicht