Die Grenze von 52 Wochen muss fallen: „Schonfrist“ = inakzeptabel

Trotz der Verpflichtungen, die die Regierung im Rahmen des mit den Gewerkschaften unterschriebenen Abkommens vom 28. November 2014 eingegangen ist, bleibt der Minister für soziale Sicherheit bei einer bloßen Ausnahmeregelung unter bestimmten Bedingungen bei Erreichen der 52-Wochengrenze.

Bereits seit 2015 versucht der Minister nun, eine „Schonfrist“ für schwerkranke Menschen einzuführen. Und obwohl nach einer Diskussion mit dem Vorstand der Gesundheitskasse CNS der erste Versuch die Begrenzung auf 52 Krankheitswochen unter bestimmten Bedingungen zu verlängern, gescheitert ist, setzt der Minister jetzt wieder auf einen identischen Vorschlag, getarnt in Form einer gesetzlichen Grundlage zur Teilzeitbeschäftigung zur Genesung (mi-temps thérapeutique).

In den Augen des LCGBs sind die Teilzeitbeschäftigung zur Genesung und die Problematik der 52 Krankheitswochen 2 verschiedene Themen und auch als solche zu behandeln. Die Teilzeitbeschäftigung zur Genesung ist ein Instrument zur Rehabilitation eines wieder gesunden Angestellten nach einer mehr oder weniger langen Krankheit, ohne dass dieser die 52-Wochengrenze überschritten hat. Ein Angestellter, der die Begrenzung von 52 Krankheitswochen überschreitet, ohne innerhalb dieses Zeitraums genesen zu sein, sieht sich, im Gegensatz zu Beamten im Öffentlichen Dienst, mit der Gefährdung seiner Existenz konfrontiert.

Der ministerielle Vorschlag bietet keine adäquate Lösung der existentiellen Probleme, die durch die gesetzliche Begrenzung auf 52 Krankheitswochen ausgelöst werden. Es handelt sich lediglich um ein verwaltungstechnisches Vorgehen, das wie die Wunderlösung erscheinen soll. Eine weniger zynische Herangehensweise seitens des zuständigen Ministers wäre es, endlich diesen diskriminierenden Zustand für die Angestellten der Privatwirtschaft zu beenden.

Der LCGB fordert, dass der Minister für soziale Sicherheit Verantwortung übernimmt und unwiderruflich jeden Bezug zu einer 52-Wochengrenze in allen für den Privatsektor anzuwendenden Gesetzestexten entfernt und einen Kündigungsschutz bei Langzeiterkrankung schafft. Dies ist die einzige hier angebrachte Antwort, um ein für alle Mal die Problematik der 52 Krankheitswochen und die damit verbundene Existenzbedrohung für die betroffenen Angestellten zu beenden.

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