Exekutive des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB): Treffen am 25. und 26. Oktober in Brüssel

Eines der Hauptthemen der Sitzung war der europäische Sockel sozialer Rechte. Der Sockel besteht aus 20 Grundprinzipien und -rechten, um zum guten Funktionieren und zur Gerechtigkeit auf den Arbeitsmärkten und zwischen den Sozialversicherungssystemen beizutragen. Das Ziel des Sozialgipfels in Göteborg am 17. November 2017 war die Ratifizierung des Sockels durch die Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Bei dieser Gelegenheit organisierte der EGB am 16. November einen „Europäischen Aktionstag“, um einen stabileren Sockel der Sozialrechte und eine effektive Umsetzung einzufordern.

 

Die Hauptforderungen des EGB und der luxemburgischen Gewerkschaften bezüglich des europäischen Sockels der sozialen Rechte sind:

  • ein Protokoll der sozialen Fortschritte in jeglichen zukünftigen Umänderungen der Abkommen, um soziale und wirtschaftliche Rechte gleichzusetzen;
  • eine Überprüfung der sozialen Rechte – ähnlich dem Programm „besser Gesetze erlassen“ – anwendbar in alle neuen Politiken, um die Art und Weise zu bewerten, wie sie die sozialen Rechte verbessern könnten;
  • Richtlinien im Bereich Beschäftigung, damit die im europäischen Sockel festgehaltenen Rechte für sämtliche Arbeitnehmer auf sämtlichen Arbeitsplätzen zur Realität werden, eine „Richtlinie zur tatsächlichen Umsetzung der Arbeitnehmerrechte“ inbegriffen;
  • Orientierungen und Ziele, die die Kollektivvertragsverhandlungen und eine Konvergenz bei der Lohnerhöhung und bei der Beendigung des Sozialdumpings fördern, insbesondere durch die Schaffung einer europäischen Arbeitsaufsichtsbehörde;
  • die Überarbeitung des europäischen Semesters, um zu gewährleisten, dass die soziale Dimension und die sozialen Rechte sich im Herzen des europäischen Integrationsprozesses befinden.

 

Die luxemburgischen Gewerkschaften waren in Göteborg durch eine Delegation vertreten. Darüber hinaus haben die Vertreter der europäischen Gewerkschaften über die Konsequenzen, die die Stellungnahmen des Europäischen Rats und des Europaparlaments mit sich bringen, gesprochen, und dies im Vergleich zur Überarbeitung der Entsendungsrichtlinie, die von der Kommission im März 2016 vorgeschlagen wurde. Zwei Jahre nach der Verabschiedung einer Durchführungsrichtlinie im Jahr 2014, um die Umsetzung der Entsendungsrichtlinie für Arbeitnehmer genauer zu bestimmen, hat die Europäische Kommission einen neuen Vorschlag unterbreitet, um gegen Betrug vorzugehen. Die Richtlinie begründet auf dem Prinzip „gleicher Lohn am gleichen Arbeitsplatz“. Dieses Vorgehen wird mit Nachdruck vom EGB und von den luxemburgischen Gewerkschaften unterstützt.

 

Jedoch verbessert das vom Europäischen Rat in Luxemburg am 23. Oktober gefundene Abkommen die aktuelle gesetzliche Situation nicht besonders. Die Gewerkschaftsvertreter appellieren daher an die Europaabgeordneten, die Gleichberechtigung der entsandten Arbeitnehmer bei den Verhandlungen mit dem Europäischen Rat zu verteidigen und zu fördern. Der Standpunkt des Parlaments vom 25. Oktober sieht einen besseren Schutz der Arbeitnehmer vor, sowie eine, den Gesetzen und Kollektivverträgen des Gastlandes, entsprechende Bezahlung, die Einbeziehung der entsandten Arbeitnehmer, die von einer Leiharbeitsfirma in das Gastland geschickt wurden oder die Rückerstattung der Kosten, die durch Transport und Wohnung entstehen.

 

Das vorgeschlagene Entsendungszeitlimit wird von den Gewerkschaften angeprangert. Der europäische Rat schlägt ein Limit von 12 bis 18 Monaten vor, das Parlament 24 Monate, bevor die Gesamtheit des Arbeitsrechts des Gastlandes für den entsandten Arbeitnehmer anwendbar wird. Zurzeit beträgt die Durchschnittsdauer einer Entsendung weniger als ein Semester. Demnach fordern die europäischen Gewerkschaften eine Begrenzung auf 6 Monate.

 

Die Überarbeitung der Richtlinie schließt zurzeit das internationale Transportwesen aus. Der EGB und die luxemburgischen Gewerkschaften bestehen darauf, dass eine gesetzliche Lösung eingeführt wird, die es ermöglicht, die Missbräuche zu verringern und das Recht der Arbeitnehmer in diesem Sektor zu stärken.

 

Die Verhandlungen dürften im November beginnen und werden aufmerksam von den Gewerkschaften verfolgt werden.

Luxemburg war bei der EGB-Exekutive durch OGBL-Präsident André ROELTGEN, Véronique EISCHEN, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des OGBL, durch den stellvertretenden LCGB-Generalsekretär und durch Henrike WOLTER, Missionsbeauftragte des gemeinsamen Europasekretariats von OGBL und LCGB vertreten.

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