Zeitsparkonten, wie im Öffentlichen Dienst geplant, schnellstmöglich auch für den Privatsektor umsetzen

Am 03. Oktober 2017 forderte der LCGB im Rahmen eines Treffens mit dem Dachverband der luxemburgischen Unternehmen (UEL), die schnelle Umsetzung von Zeitsparkonten im Privatsektor anhand des Gesetzesentwurfs 7171, der die Konditionen und Modalitäten von Zeitsparkonten im Öffentlichen Dienst festhält.

Genau wie der gesetzliche Urlaub, stellen Zeitsparkonten für den LCGB ein Recht für alle Angestellten dar. Zeitsparkonten müssen in der Privatwirtschaft gesetzlich festgelegt und in keinem Fall weniger günstig als im Öffentlichen Dienst geplant geregelt werden.

Bestandteile zur Umsetzung in der Privatwirtschaft sind:

  • Verwaltung der Zeitsparkonten in Stunden;
  • Übertragung der Tage des Jahresurlaubs, die über 25 Tage hinausgehen und nicht im Laufe des Jahres genommen wurden sowie der Stunden, die über die normale Arbeitszeit hinaus geleistet wurden, d.h. Überstunden und der positive Saldo bei Gleitzeitarbeit in die Zeitsparkonten;
  • eine Höchstgrenze von maximal 1.800 angesparten Stunden;
  • Ausbezahlung nur im Falle einer Insolvenz oder Auflösung des Unternehmens, der endgültigen Einstellung der Geschäfte beziehungsweise bei Tod des Arbeitgebers oder des Angestellten.

Die notwendigen Sicherheiten zur ordnungsgemäßen Funktionsweise der Zeitsparkonten im Falle von Insolvenz oder Auflösung des Unternehmens beziehungsweise bei Tod des Arbeitgebers müssen nach Auffassung des LCGBs durch eine direkt vom Staat finanzierte Versicherung gewährleistet werden. Da die Finanzierung der Zeitsparkonten im Öffentlichen Dienst durch den Staatshaushalt gesichert ist, d.h. durch die Allgemeinheit, scheint es uns nur richtig, dass das finanzielle Risiko zur Sicherung der Zeitsparkonten im Privatsektor ebenfalls vom Staatshaushalt gedeckt wird, also durch die Allgemeinheit.

Der LCGB fordert die schnelle Umsetzung eines solchen Gesetzes, da einzig und allein diese Lösung allen Angestellten im Privatsektor erlaubt, ein neues innovatives Werkzeug zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu nutzen. Ist ein solches Gesetz gestimmt, besteht für die Gewerkschaften und Arbeitgeber, wie bei allen Regelungen des Arbeitsrechts, die Möglichkeit bessere Modalitäten bei den Zeitsparkonten innerhalb von Rahmenvereinbarungen und Kollektivverträgen zu verhandeln.

Noch am Tag des Treffens wurde ein Schreiben mit der Position des LCGBs hinsichtlich dieses Themas an den Arbeitsminister und den Dachverband der luxemburgischen Unternehmen (UEL) gerichtet.

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