Der LCGB und der OGBL treffen den Europa-Abgeordneten Georges BACH: Die Neufassung der Entsenderichtlinie soll den Grundsatz „Gleiche Arbeit, gleiches Gehalt“ gewährleisten

Bei einem Treffen am Montag, den 11. September 2017, besprach der Europa-Abgeordnete Georges BACH mit den Vertretern des LCGBs und des OGBL die Neufassung der Entsenderichtlinie und den Vorschlag eines Pakets durch die Europäische Kommission.

Ein entsendeter Arbeitnehmer, ist ein Arbeitnehmer, der durch seinen Arbeitgeber in ein anderes Mitgliedsland geschickt wird, um dort eine vorübergehende Leistung zu erbringen. Während dieser Zeit, bleibt der Arbeitnehmer weiterhin in der Sozialversicherung seines Herkunftslandes eingeschrieben. Dauert die Entsendung länger als 2 Jahre, fällt er in das Sozialversicherungssystem des Entsendelandes.

Die europäische Kommission schlägt vor, diese bisherige Direktive von 1996 zur Entsendung neu zu fassen, um ein Sozialdumping in der Europäischen Union zu unterbinden, die Kooperation der nationalen Autoritäten zu verbessern und den entsendeten Arbeitnehmern und den Unternehmen zu erlauben, besser ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.

Die Gewerkschaften konnten ihre Kritikpunkte zu dem durch Brüssel vorgeschlagenen Text vorbringen. Die Gewerkschaftsvertreter mahnten, dass die Kollektivverträge – seien sie für eine ganze Branche oder einzelne Unternehmen – in jedem Fall Anwendung finden müssen, um den Grundsatz „Gleiche Arbeit am gleichen Ort mit gleichem Gehalt“ zu gewährleisten, wie es vom Präsidenten der EU-Kommission, Jean-Claude JUNCKER, im Arbeitsprogramm der Kommission im Jahr 2016 versprochen wurde.

Georges BACH zeigte sein Verständnis für die Einwände der Gewerkschaften und betonte ebenfalls, dass es wichtig sei, dass ein entsendeter Arbeitnehmer, das gleiche Gehalt erhält, um Sozialdumping vorzubeugen. Er stellte ebenfalls die rechtliche Grundlage der Direktive in Frage, die die Arbeitnehmerrechte nicht berücksichtigt und verlangt eine doppelte Rechtsgrundlage.

Hinsichtlich der Entlohnung der entsendeten Arbeitnehmer, diskutierten die Teilnehmer des Treffens die Problematik der Sachbezüge und sind sich einig, dass die Reise- sowie Mietkosten unbedingt vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

Derzeit ist die kurzzeitige Entsendung auf 24 Monate begrenzt, bevor sie als langfristige Entsendung gilt. Da die durchschnittlichen Entsendungen oftmals unter 6 Monaten liegen, beantragten die Gewerkschaftsvertreter, entsprechend der Position des Europäischen Gewerkschaftsbundes, eine erhebliche Senkung dieses Zeitraums. Der Europa-Abgeordnete teilte mit, dass entsprechende Diskussionen zur Begrenzung auf 12 Monate bestehen.

Während des Treffens wurde auch die Frage der gemeinschaftlichen Verantwortung mit den Subunternehmern und die luxemburgische Problematik der Gewerbeaufsicht (ITM), die hauptsächlich zur langfristigen Sicherheit der Arbeitnehmer beiträgt, diskutiert.

Um die Bereitstellung von Dienstleistungen an Unternehmen, im Bereich der unternehmensbezogenen und baugewerblichen Leistungen, im Binnenmarkt zu fördern, hat die Europäische Kommission zusätzlich ein „Dienstleistungspaket“ vorgeschlagen. Dieses soll eine elektronische Karte beinhalten. Die vereinfachte elektronische Prozedur soll Verwaltungsvorgänge im Falle von grenzüberschreitenden Leistungen der betroffenen Branchen erleichtern. In den Augen der Gewerkschaften besteht die Gefahr, dass die Kontrollmöglichkeiten und der Kampf gegen Sozialdumping geschwächt werden. Selbst wenn der Vorschlag einige Vorteile mit sich bringt, bleiben die Probleme einer elektronischen Erfassung für die Gewerkschaftsvertreter bedenklich. Insbesondere die kurze Zeit, in welcher die Aufnahmeländer die Anträge prüfen müssen, und die unbegrenzte Gültigkeit der Karte.

Georges BACH kam ebenfalls auf die Sprachprobleme zu sprechen. Die Kommission plane, dass der Antrag für eine elektronische Karte in der Sprache des Herkunftslandes des Unternehmens gestellt werden kann. Dies bedeute eine enorme logistische und operationelle Belastung. Er erklärte, dass eine Begrenzung auf fünf Sprachen die Prozedur realistischer und umsetzbar mache.

Das Europäische Parlament ist aufgerufen, die Neufassung im Oktober zu stimmen.

Georges BACH wurde von seiner Assistentin Carole THOMA begleitet. Der OGBL wurde durch den Zentralsekretär Luc DE MATTEIS vertreten. Der LCGB wurde durch die Gewerkschaftssekretäre Vincent Jacquet und Jean-Paul Baudot repräsentiert. Henrike Wolter, zuständige Beauftragte, war für SECEC vor Ort.

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