Der neue SAS-Kollektivvertrag wurde von der Regierung validiert und von den Gewerkschaften am 22. August 2017 unterschrieben. Dieser wird wie vorgesehen am 1. Oktober 2017 in Kraft treten.
Hauptänderungen:
- Erhöhung des indexierten Punktwerts um 1,5 % (also von 2,30095 € auf 2,33546 €);
- Aufwertung der Laufbahnen (Budget von 5,15 %) und rückwirkende Anrechnung in allen Laufbahnen;
- „Traditionelle Feiertage“ werden in den gesetzlichen Urlaub eingebunden, die Anzahl der Urlaubstage beläuft sich somit auf 33 Tage;
- Einführung einer monatlichen Aufstellung der angerechneten Stunden für alle Angestellten;
- Erhöhung des Überstundenzuschlags um 50 % für alle Angestellten;
- Erhöhung der Urlaubstage für Weiterbildung (von 8 auf 24 Stunden);
- das Kleidergeld wird auf 190 € / Jahr erhöht für die früher „PAM“ genannten Laufbahnen;
- Überstundenkonto („Compteur des heures supplémentaires“):
- am Jahresende ist der Angestellte angehalten, einen Antrag zur Kompensierung der Stunden die 40 Stunden überschreiten einzureichen; wenn der Angestellte den besagten Antrag nicht stellt, werden die Stunden auf einem Überstundenkonto („crédit employeur“) gutgeschrieben und gehen nicht wie zuvor verloren;
- Jahresendzulage (13. Monat):
- Auszahlung zum Jahresende (Dezember);
- 1/12 des jährlichen Basisgehalts;
- Abschaffung der 3-Monats-Regel.
Um den Vergleich der bisherigen mit den neuen Karrieren zu erleichtern, wurde ein Vergleichstool entwickelt.
Dieses Tool finden Sie unter http://www.ententes-cctsas.lu/CCT_SAS_page_commune.htm