SAS-Kollektivvertrag unterschrieben

Der neue SAS-Kollektivvertrag wurde von der Regierung validiert und von den Gewerkschaften am 22. August 2017 unterschrieben. Dieser wird wie vorgesehen am 1. Oktober 2017 in Kraft treten.

Hauptänderungen:

  • Erhöhung des indexierten Punktwerts um 1,5 % (also von 2,30095 € auf 2,33546 €);
  • Aufwertung der Laufbahnen (Budget von 5,15 %) und rückwirkende Anrechnung in allen Laufbahnen;
  • „Traditionelle Feiertage“ werden in den gesetzlichen Urlaub eingebunden, die Anzahl der Urlaubstage beläuft sich somit auf 33 Tage;
  • Einführung einer monatlichen Aufstellung der angerechneten Stunden für alle Angestellten;
  • Erhöhung des Überstundenzuschlags um 50 % für alle Angestellten;
  • Erhöhung der Urlaubstage für Weiterbildung (von 8 auf 24 Stunden);
  • das Kleidergeld wird auf 190 € / Jahr erhöht für die früher „PAM“ genannten Laufbahnen;
  • Überstundenkonto („Compteur des heures supplémentaires“):
    • am Jahresende ist der Angestellte angehalten, einen Antrag zur Kompensierung der Stunden die 40 Stunden überschreiten einzureichen; wenn der Angestellte den besagten Antrag nicht stellt, werden die Stunden auf einem Überstundenkonto  („crédit employeur“) gutgeschrieben und gehen nicht wie zuvor verloren;
  • Jahresendzulage (13. Monat):
    • Auszahlung zum Jahresende (Dezember);
    • 1/12 des jährlichen Basisgehalts;
    • Abschaffung der 3-Monats-Regel.

 

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Um den Vergleich der bisherigen mit den neuen Karrieren zu erleichtern, wurde ein Vergleichstool entwickelt.
Dieses Tool finden Sie unter http://www.ententes-cctsas.lu/CCT_SAS_page_commune.htm

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