Am 13. Juli 2017 wurde eine Abordnung des LCGBs vom Minister für Arbeit, Nicolas SCHMIT und vom Minister für Soziale Sicherheit, Romain SCHNEIDER, zu einer Unterredung über die zahlreichen Schwierigkeiten, mit denen es derzeit bei der beruflichen Wiedereingliederung zu kämpfen gilt, empfangen.
Anhand mehrerer konkreter Beispiele zeigte der LCGB auf, dass die Eingliederungsverfahren zunehmend inkohärenter und in bestimmten Fällen sogar immer unmenschlicher werden. Ein wiederholt auftretendes Problem gibt es bei den Arbeitnehmern, mit mehreren Arbeitsverträgen. Wenn der Arbeitnehmer den gleichen Beruf bei mehreren Arbeitgebern ausübt, gilt die Arbeitsunfähigkeit faktisch für all seine unterschiedlichen Arbeitsverhältnisse. Die Entscheidung zu einer Wiedereingliederung wird jedoch nur mit Bezug auf das Arbeitsverhältnis genommen, mit dem der Ausschuss befasst wurde. Die Anwendung der beruflichen Wiedereingliederung bei den übrigen Arbeitgebern wird schlicht und ergreifend abgelehnt. Folglich büßt der wiedereingegliederte Arbeitnehmer einen erheblichen Teil seines Einkommens ein.
Speziell im Rahmen des betriebsinternen Wiedereingliederungsverfahrens sind eine Reihe Anpassungen nötig, um weitere Einkommensverluste vermeiden zu können. So muss der Arbeitnehmer beispielsweise zu Beginn der betriebsinternen Wiedereingliederung zwischen 3 und 4 Monaten warten, bevor er überhaupt seine erste Zahlung der Ausgleichsentschädigung erhält. Ab dieser Zahlung muss der Arbeitnehmer dann für die gesamte Dauer der Prozedur mit einem Zahlungsverzug von ungefähr zwei Monaten rechnen.
Für den LCGB kann die externe Wiedereingliederung ihrerseits und in der derzeitigen Form nicht mehr verbessert werden, sie muss durch ein neues Verfahren ersetzt werden, damit die kranken Arbeitnehmer nicht in die Arbeitslosigkeit rutschen oder aus dem sozialen Netz fallen. Dies gilt vor allem für die nach dem alten Gesetz wiedereingegliederten Arbeitnehmer. Jeder zweite vom Arbeitsmediziner der ADEM neu beurteilte Arbeitnehmer wird für arbeitsfähig erklärt. Seine Wartezeitentschädigung wird dann für maximal einem Jahr aufrechterhalten. Da zahlreiche betroffene Arbeitnehmer während mindestens 5 Jahren wiedereingegliedert bleiben, erweist die Arbeitsplatzsuche sich als sehr kompliziert und kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer nach einem Jahr den RMG (garantierten Mindestlohn) erhält.
Die einzige konkrete Maßnahme, die die Regierung bisher vorschlägt, ist eine erneute gesetzliche Debatte der therapeutischen Teilzeit, damit ein sanfterer Übergang zwischen der Arbeitsunfähigkeit und der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Eine Prüfung der Verfahren und eine entsprechende Anpassung des gesetzlichen Rahmens scheint unsere politischen Entscheidungsträger kaum zu interessieren.
Für den LCGB bringt dieser fehlende politische Mut zu wirklichen Lösungen bringt ausschließlich den Arbeitnehmern des Privatsektors unnötige Existenzschwierigkeiten. Zudem stellt die Wahrung der derzeitigen Bestimmungen eine offensichtliche Diskriminierung gegenüber den für den öffentlichen Dienst geltenden Regeln dar. Trotz der zahlreichen vom LCGB hervorgebrachten Beispiele, werden die wirklichen Probleme von der Regierung einfach totgeschwiegen. Der Graben zwischen dem privaten Sektor und dem öffentlichen Dienst wird dabei immer tiefer.
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