Sonderabkommen zum Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Stadt Luxemburg

Am 03. Juli 2017 unterzeichneten der LCGB, der NGVL und der OGBL einen neuen Anhang zum Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer bei der Gemeinde der Stadt Luxemburg, welcher folgende Arbeitsbedingungen bestätigt:

  • für die Privatbeamten („employés privés“), welche in einem intellektuellen, administrativen oder sozialpädagogischen Bereich tätig sind, bleiben die Lohnbedingungen und Laufbahnen gemäß der Bedingungen an die Gemeindebeamten („employés communaux“) erhalten;
  • für die Arbeitnehmer, die eine manuelle oder handwerkliche Tätigkeit ausüben, bleiben die Lohnbedingungen und Laufbahnen entsprechend den aktuellen Bestimmungen des Kollektivvertrages für die Arbeiter der Stadt Luxemburg von 2008, bzw. den Zusatzabkommen von 2011, 2012 und 2015 unverändert.

Durch die Gesetzesänderungen der Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst wird die Haushaltszulage dementsprechend angepasst.

Zurück zur Übersicht