Arbeitsbedingungen der Religionslehrer

Anlässlich einer Pressekonferenz am 21. Juni 2017 bemängelte LCGB-Gewerkschaftssekretär Carlo WAGENER die ungewissen und  nicht definierten Arbeitsbedingungen der etwa 200 Religionslehrer aufgrund der zwischen dem Bistum und der Regierung geschlossenen Vereinbarungen. Der LCGB fordert deshalb:

  • die Anwendung der gleichen, im Öffentlichen Dienst üblichen, Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte, die durch den Staat übernommen werden;
  • einen besseren Sozialdialog zwischen dem Bistum und der Personaldelegation, wobei hier der LCGB, die einzige vertretene Gewerkschaft ist;
  • mehr Transparenz hinsichtlich der Arbeitsbedingungen bei zukünftigen Einstellungen beim Bistum durch die Einführung eines Kollektivvertrags.

Der LCGB begrüßt die Verpflichtung des Bistums, das aufgrund des an den Kultusminister gerichteten Offenen Briefes, den „Pacta Sunt Servanda“ umsetzt.

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