Europäischer Gerichtshof stärkt Bürgerrechte – auch in Sachen CETA und TTIP!

2014 beabsichtigte eine Reihe von BürgerInnen und Organisationen ein offizielles, europäisches Bürgerbegehren gegen TTIP durchzuführen. Jedoch: die EU-Kommission, deren Zustimmung es hierfür bedarf, lehnte diesen Antrag im September 2014 ab.

Natürlich ließen sich die TTIP-Gegner davon nicht abschrecken und starteten ein selbst organisiertes Bürgerbegehren: mit herausragendem Erfolg.

Über 3,5 Millionen EinwohnerInnen und 500 Organisationen europaweit haben sich seitdem in einer Petition gegen TTIP ausgesprochen. Dies ist ein überwältigender Ausdruck zahlreicher Menschen und Organisationen, die sich gegen diese Art von Handelsabkommen und für einen gerechteren Weltmarkt einsetzen.

Heute, am 10. Mai 2017, bekamen sie zusätzlich vor dem Europäischen Gerichtshof Recht, bei dem sie Klage eingereicht hatten (übrigens begleitete die luxemburgische „Stop CETA und TTIP“-Plattform das Einreichen dieser Klage mit einer Protestaktion vor dem Europäischen Gerichtshof). In seinem Urteil bekräftigt der Europäische Gerichtshof, dass die Entscheidung der Kommission das Bürgerbegehren abzulehnen, nicht rechtmäßig war!

Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfte auch wegweisend für weitere derartige Bürgerbegehren sein… und muss auch als Weckruf an die EU und die Politik verstanden werden, sich nicht in diesem extremen  Ausmaß über Bürgerbelange hinwegzusetzen! Auch in Sachen CETA und TTIP!

Demnach: die Zukunft dieser Abkommen bleibt spannend! Die BürgerInnen werden sich weiterhin für ihre Mitsprache und Rechte einsetzen – und gegen eine Politik, die hinter verschlossenen Türen im Interesse weniger Firmen stattfindet.

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