Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt: Abkommen zwischen FEDIL BARGING und den Gewerkschaften LCGB und OGBL unterzeichnet

Nach fast einjähriger Verhandlung haben die Gewerkschaften LCGB und OGBL und die Vereinigung FEDIL BARGING am 22. März 2017 eine Branchenvereinbarung zur Arbeitszeitregelung in der Binnenschifffahrt unterzeichnet. Das Abkommen dient der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/112/EU vom 19. Dezember 2014.

Die EU-Richtlinie 2014/112/EU vom 19. Dezember 2014 soll den Arbeitnehmern in der Binnenschifffahrt in allen Mitgliedsstaaten der Union ein gleich hohes Maß an sozialem Schutz gewährleisten. Insbesondere da die Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt durch ihre grenzüberschreitende Tätigkeit und die Tatsache, dass viele Arbeitnehmer auch auf den Schiffen leben und schlafen, geprägt ist und somit besonderer Bestimmungen, die durch die allgemeinen Regelungen zur Arbeitszeit nicht gedeckt sind, bedarf.

Die luxemburgischen gewerkschaftlichen Organisationen und Arbeitgeber, die tagtäglich mit den Gegebenheiten vor Ort konfrontiert sind, die Eigenheiten an Bord sowie die unterschiedlichen genutzten Arbeitszeitmodelle kennen, haben am 22. März 2017 eine nationale Branchenvereinbarung unter Beachtung der EU-Richtlinie für 3 Jahre geschlossen.

Das Abkommen ist für alle luxemburgischen Binnenschifffahrtsunternehmen verpflichtend. Des Weiteren wurde auch eine paritätische Kommission eingerichtet, um untere anderem die Umsetzung zur überwachen.

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