Gesetzentwurf 7024: Auswirkungen auf die Beschäftigung müssen evaluiert werden

Die Regierung stellt die Änderungen des Gesetzentwurfs 7024  zur Anpassung von Artikel 41 des geänderten Gesetzes vom 5. April 1993 über das Berufsgeheimnis vor.

Am 6. März 2017 fand auf Ersuchen des Finanzministers ein Treffen mit den im Finanzsektor vertretenen Gewerkschaften Aleba, OGBL/SBA und LCGB-SESF statt.

Bevor Finanzminister Pierre GRAMEGNA konkret auf die Änderungen einging, erklärte er die Gründe für die Modifikationen. Eine Lockerung des Berufsgeheimnisses ist seiner Auffassung nach notwendig, um das mittel- und langfristige Überleben des Finanzplatzes zu sichern. Ziel ist es, dass die Banken wettbewerbsfähig bleiben und durch Internalisierung neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Minister schätzt, dass durch die Flexibilisierung des rechtlichen Rahmens Banken und neue Finanzdienstleister nach Luxemburg gelockt werden.

Artikel 41 sei in seiner jetzigen Form nicht mehr haltbar, da er im Gegensatz zur Transparenz und zum entschlossenen Kampf der Regierung gegen Geldwäsche, bei Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des luxemburgischen Finanzplatzes, steht.

Der Finanzminister ist sich durchaus bewusst, dass die Modernisierung des Berufsgeheimnisses eine Auslagerung von Dienstleistungen erlaubt und zu enormen Arbeitsplatzverlusten führen kann. Die Gewerkschaften haben insbesondere auf diesen Aspekt hingewiesen. Der Minister ist dennoch überzeugt, dass dank der Internalisierung neue Arbeitsplätze entstehen und versuchte so die Besorgnis der Gewerkschaften zu beschwichtigen.

Wie mündlich mitgeteilt, bestehen die wesentlichen Änderungen hinsichtlich des ursprünglichen Textes zusammenfassend aus:

  • Einführung und Stärkung der Verantwortung der Subunternehmen, auch bei einer kaskadenartigen Weitervergabe der Aufträge, um alle beteiligten Akteure der Finanzdienstleistungskette zu sichern und besser zu kontrollieren;
  • die Anforderung, dass die Auftragsvergabe nicht die Überwachung durch die Aufsichtsbehörden behindert;
  • sowie die Ausweitung der Erneuerung des rechtlichen Rahmens zum Outsourcing auf die Versicherungsbranche und Zahlungsdienstleistungen.

Die Gewerkschaftsverantwortlichen sind dennoch über die Auswirkungen besorgt, die diese Änderungen auf die Beschäftigung haben werden. Sie stellen weiterhin in Frage, dass die erwarteten neuen Arbeitsplätze den Beschäftigungsverlust, der mit dieser Änderung einhergeht, ausgleichen werden.

Darüber hinaus lässt sich nicht leugnen, dass die neuen Berufsprofile, die erwartet werden, nicht unbedingt dem Wesen und Umfang der verlorenen Arbeitsplätze entsprechen. Die Gewerkschaften fürchten, dass der von der Regierung erhoffte Mitnahmeeffekt, lediglich dazu führt, dass Unternehmen ihren Hauptsitz nach Luxemburg verlegen, ohne die dahinterstehenden Arbeitsplätze der „Logistikzentren“ mitzubringen. Hinzu kommen das Risiko des Outsourcings und die Möglichkeit, Dienstleistungen oder ganze Bereiche ins Ausland zu verlagern.

Die Gewerkschaften bemängeln, dass bis heute kein Bestandsaufnahme der Auswirkungen auf die Beschäftigung des Sektors erarbeitet wurde. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit eine positive Bilanz zwischen Out- und Insourcing entsteht? Welche Arbeitsplätze werden kompensiert und welche Profile werden gesucht?

Der Finanzminister setzt den Bedenken entgegen, dass die Regierung und das Beratungsgremium „Haut Comité de la Place Financière“ sich bewusst sind, dass gemeinsame Anstrengungen notwendig sind, um den Finanzplatz auch zukünftig zu sichern, insbesondere durch beruflich angepasste Weiterbildungen und Umschulungen.

Die Gewerkschaften fordern erneut, dass sie in diese zukunftsbildenden Entscheidungen des Sektors mit einbezogen werden. Zumal die großherzogliche Wirtschaft noch immer entscheidend von einem gesunden Finanzplatz abhängig ist, bestehen die Gewerkschaft darauf, in die Änderungsprozesse mit eingebunden zu werden, um den Schutz und die beruflichen Qualifikationen der Angestellten des Finanzsektors sicherzustellen.

In Angesicht der Änderungen und Risiken, einigten sich beide Parteien, dass vorab eine Bestandsaufnahme über die vorhandenen Kompetenzen und die zukünftig notwendigen Kompetenzen der Arbeitnehmer erstellt wird. Zudem muss die Verantwortung aller Akteure des Sektors in dieser Übergangsphase eingefordert werden.

Zurück zur Übersicht