Kollektivvertrag für die Angestellten beim Staat

Der neue einheitliche Text des Kollektivvertrages für die Angestellten beim Staat wurde am 19. Dezember 2016 durch die Gewerkschaftsvertreter des  LCGBs und des OGBL und den Minister für den öffentlichen Dienst, Dan KERSCH, unterschrieben.

Der Kollektivvertrag, der am 1. Januar 2017 (gültig bis 31. Dezember 2019) in Kraft tritt, und die im Abkommen vom 15. Juli 2016 enthaltenen Maßnahmen enthält, sieht folgende Vereinbarungen vor:

  • eine einmalige Prämie von 0,9 % basierend auf der Entlohnung im Jahr 2015;
  • Erhöhung des Sozialurlaubs auf 24 Stunden pro Trimester;
  • Ersatz der Schmutz-, Gefahren- und Erschwerniszulagen durch 6 Lohnpunkte pro Monat;
  • Ersatz des Kleidergeldes durch 2 monatlich zahlbare Lohnpunkte;
  • diese beiden Prämien von 6 und 2 Lohnpunkten und die Sonderzulage von 11 Lohnpunkten ergeben eine einzige Lohnzulage von insgesamt 19 Lohnpunkten, zahlbar über 13 Monate;
  • Streichung des „Trimestre de Faveur“ und der erhöhten Lohnstufe.
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