Neuer Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Gemeinde Grevenmacher

Am 13. Dezember 2016 haben die verhandlungsführende Gewerkschaft LCGB und der OGBL mit dem Schöffenrat der Gemeinde Grevenmacher einen Kollektivvertrag für die bei der Gemeinde tätigen Arbeitnehmer unterzeichnet.

Gegenüber den bisher bestehenden Anhängen zum Staatsarbeiterkollektivvertrag weist das nunmehr eigenständige Abkommen folgende Verbesserungen und spezifische Regelungen auf:

  • Integration der bestehenden Arbeitszeitmodelle;
  • Erhöhung der Überstundenzuschläge auf 50 %;
  • Einführung einer Prämie für den telefonischen Bereitschaftsdienst der Vorarbeiter, Ersatzvorarbeiter und Dienststellenleiter;
  • Verbesserung der Sonderzulage (Essenszulage);
  • Erhöhung der bestehenden Kompensationsprämie bei gleichzeitiger Abschaffung der Schmutz- und Gefahrenzulagen;
  • Punktwertbindung des Kleidergeldes;
  • Ausweitung und Anpassung des Sozialurlaubs auf 24 Stunden pro Quartal.

Der LCGB begrüßt ausdrücklich, dass in diesem Kollektivvertrag zwei seiner nationalen Forderungen, die für die Arbeitnehmer im Staatsdienst nicht umgesetzt wurden, im aktuellen Abkommen aufgenommen wurden:

  • Festlegung der Arbeits- und Lohnbedingungen für die ehemaligen Privatangestellten der Gemeindeverwaltung;
  • mehr Flexibilität bei der Kompensation und Auszahlung von geleisteten Überstunden.

Der Kollektivvertrag tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2019.

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