Der Gesetzesentwurf 7024 für die Umsetzung bestimmter Vorschriften der EU-Verordnung 2015/751 bringt ebenfalls Anpassungen mehrerer Gesetze mit sich, u.a. Artikel 41 des novellierten Gesetzes vom 5. April 1993 über den Finanzsektor. Dieser Artikel, zur Geheimhaltungspflicht im Finanzsektor, wird in der Form geändert, dass die Auslagerung bestimmter Finanzdienstleistungen vereinfacht wird.
Der LCGB ist tief besorgt über die Änderung des Artikels 41 und nimmt mit Erstaunen die Entscheidung der Regierung zur Kenntnis, noch weiter, als die derzeitige europäische Verordnung es verlangt, gehen zu wollen.
Im Zuge mehrerer bedeutender Umstrukturierungen in den vergangenen Jahren im Finanzsektor, musste der LCGB erleben mit welcher Leichtigkeit bestimmte Unternehmen komplette Tätigkeitsbereiche in Niedriglohnländer auslagern. Die sozialen Konsequenzen dieser Auslagerungen zeigten sich in brutalen Arbeitsplatzstreichungen. Und am 09. Dezember 2016 hat die Regierung beschlossen, diesen Prozess noch weiter zu beschleunigen!
Der neue Absatz 2bis des Artikels 41 führt fortan Ausnahmeregelungen zur Geheimhaltungspflicht ein:
- Im Falle der Weitergabe von vertraulichen Informationen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages an Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, die überwacht werden von der CSSF, der EZB oder von der Versicherungsaufsichtsbehörde „Commissariat aux Assurances“.
- Im Falle einer Auftragsvergabe innerhalb des Konzerns und wenn die durch die Geheimhaltungspflicht geschützte Person darüber informiert wird, dass vertrauliche Auskünfte über sie Gegenstand einer Auftragsvergabe sind (der Auftraggeber muss Teil des Konzerns sein und einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterworfen oder mit der luxemburgischen Körperschaft durch ein Geheimhaltungsabkommen verbunden sein).
- Im Falle einer Auftragsvergabe außerhalb des Konzerns, wenn die durch die Geheimhaltungspflicht geschützte Person im Vorfeld schriftlich der Vergabe der ausgelagerten Dienstleistungen, der Art der im Rahmen der Auftragsvergabe übermittelten Informationen und dem Land, wo die Dienstleister der ausgelagerten Dienstleistungen ihren Sitz haben, zugestimmt hat (wie bei der Auftragsvergabe innerhalb des Konzerns muss der Auftraggeber einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterworfen oder mit der luxemburgischen Körperschaft über ein Geheimhaltungsabkommen verbunden sein).
Mit der Einführung dieser neuen Ausnahmenregelungen, die in Zukunft die Übermittlung von Daten von Kunden an ausländische Dienstleister ermöglicht, bedroht die Regierung eine hohe Anzahl von Arbeitsplätzen im Großherzogtum, insbesondere IT-Stellen.
Dieses Risiko massiver Arbeitsplatzverluste betrifft sowohl die Banken selbst als auch Fondsgesellschaften oder ferner Finanzdienstleister „Professionnels du Secteur Financier“ (PSF).
Zahlreiche banktechnische Tätigkeiten wie z.B. die Kundenverwaltung, die Buchhaltung usw. können in Zukunft noch einfacher als bisher in anderen Ländern bewerkstelligt werden. Fortan kann es vorkommen, dass die zurzeit hier erbrachten Dienstleistungen durch Dienstleistungen ausländischer Dienstleister ersetzt werden. Die Arbeit von 77 Support-Finanzdienstleistern und 125 spezialisierten Finanzdienstleistungsunternehmen (mit anderen Worten 13.000 Arbeitnehmer) ist betroffen.
Um die (gleichwohl bekannten) Auswirkungen des Gesetzesentwurfs zu relativieren, hofft die Regierung, dass der luxemburgische Finanzsektor im Gegenzug attraktiver wird. Unter anderem für die Banken mit Sitz in London, die sich nach dem Brexit erneut auf dem europäischen Markt festigen möchten. Eine derartige Entwicklung ist noch lange nicht absehbar, da derzeit in der Hauptsache kleine Strukturen versuchen werden, sich im Großherzogtum niederzulassen, nicht aber die großen Finanzinstitute.
Der LCGB sieht durch den betreffenden Gesetzesentwurf eindeutig eine stärkere Bedrohung für zahlreiche Arbeitsplätze gegeben, als dass potentielle neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
Es ist zwar wichtig, sich den technologischen Entwicklungen anzupassen und den verschiedenen Wandlungen des Finanzsektors vorzugreifen, doch aus welchem Grund hat sich die Regierung dazu entschieden, weiter als die europäischen Verordnungen gehen zu wollen? Aus welchem Grund wischt sie damit sämtliche Garantien vom Tisch, die bisher im strikten Rahmen des „PSF“-Abkommens gegeben wurden? Aus welchem Grund beschleunigt sie dermaßen die Umsetzung solcher Bestimmungen (deren dramatische Risiken für den Arbeitsmarkt bekannt sind) und warum lässt sie den Finanzakteuren und Arbeitnehmern des Sektors nicht mehr Vorbereitungszeit?
Der LCGB ruft die Regierung dazu auf, den vorgeschlagenen Text zu ändern, um eine soziale Katastrophe, die tausende Arbeitsplätze im Finanzsektor kosten könnte, zu vermeiden.
Zurück zur Übersicht