Sei es die Kommunikation zwischen dem kontrollärztlichen und dem arbeitsmedizinischen Dienst oder die gezieltere Aufklärung der Versicherten, der Minister für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft ist sich bewusst, dass punktuelle Korrekturen erforderlich sind, um die Lage von Versicherten bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder externer Wiedereingliederung zu verbessern.
Bei einem Treffen mit dem Minister für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft, Nicolas SCHMIT, brachte der LCGB anhand von konkreten Beispielen Probleme zur Sprache, die sich beim Wiedereingliederungsverfahren oder bei längerer Arbeitsunfähigkeit ergeben.
Eines dieser Beispiele ist ein Angestellter, der nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit vom kontrollärztlichen Dienst als arbeitsfähig, aber vom arbeitsmedizinischen Dienst als ungeeignet seiner letzten Tätigkeit nachzugehen, eingestuft wurde. Als Folge konnte dieser weder seine Arbeit wieder aufnehmen, noch erhielt er Krankengeld. Der Angestellte verfügt deshalb über keinerlei Einkommen.
Der Arbeitsminister gab zu, dass beide involvierten Instanzen aufgrund ihrer Aufgaben eine unterschiedliche Herangehensweise hätten. Um solche prekären Situationen, in denen ein Angestellter ohne Einkommen dasteht, zu vermeiden, wird der Arbeitsminister den kontrollärztlichen und den arbeitsmedizinischen Dienst anhalten sich auszutauschen.
Ein weiteres Problem betrifft einen Arbeitssuchenden, der sich nach der alten Gesetzgebung im Wiedereingliederungsverfahren befindet und im Rahmen der neuen Gesetzgebung aufgrund einer Neubewertung durch den Arbeitsarzt des Arbeitsamtes ADEM als geeignet eingestuft wird. Dieser ist angehalten bei Auszahlung des Wartegeldes seinen Einspruch an die zuständige Kasse und gegebenenfalls an ein Schiedsgericht zu richten. Die Fristen dieser juristischen Prozeduren können jedoch die Zeit von einem Jahr, während welcher das Wartegeld ausbezahlt wird, überschreiten.
Der konstruktive Austausch zwischen dem LCGB und dem Arbeitsminister zeigte, dass einerseits ein erhöhter Bedarf an Ärzten bei beiden betroffenen Verwaltungen besteht und andererseits weitere Instrumente genutzt werden müssen, darunter die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung zur Genesung, um Arbeitnehmern, die noch nicht vollständig arbeitsfähig sind, die Möglichkeit zu geben ihre Arbeit schrittweise wieder aufzunehmen. In diesem Rahmen erwähnte der Arbeitsminister auch die Möglichkeit Arbeitssuchenden im Wiedereingliederungsverfahren eine gemeinnützige Arbeit zuzuweisen.
Darüber hinaus wies der Arbeitsminister darauf hin, dass im Rahmen der Überprüfung der Instrumente zur beruflichen Wiedereingliederung neue Maßnahmen geschaffen wurden, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern (z.B. ein Berufsbildungspraktikum oder der Wiedereingliederungsvertrag).
Auf Anfrage des LCGBs wird das Arbeitsamt ADEM ein Informationsblatt erarbeiten, das alle angebotenen Hilfen und Maßnahmen für Arbeitnehmer, die aus dem Wiedereingliederungsverfahren ausscheiden beziehungsweise für Arbeitssuchende mit einer physischen oder psychischen Behinderung.
Der LCGB begrüßt diese Initiativen, beobachtet dennoch weiterhin wachsam, ob die Probleme tatsächlich zeitnah gelöst werden.