Kollektivvertrag SAS: Paritätische Kommission ASFT

Am 18. Oktober 2016 fand das 5. Treffen der paritätischen Kommission ASFT statt, um die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen der Reform im Öffentlichen Dienst zu besprechen.

Die Arbeitgebervertreter hatten in einer vorherigen Sitzung die Berechnungen der finanziellen Belastungen durch die Aufwertung der Laufbahnen vorgestellt. Auch wenn der LCGB mit der vorgeschlagenen Berechnungsmethode zur Ermittlung des Gesamtbudgets der Verhandlungen  einverstanden ist, so kann der LCGB auf keinen Fall die vorgeschlagenen Kalkulationen der Regierungsvertreter hinsichtlich der Tarifvereinbarungen im Öffentlichen Dienst hinnehmen:

  • Der LCGB akzeptiert nicht die Aufteilung der Einheitsprämie auf mehrere Jahre, da dies einen finanziellen Verlust für die Angestellten darstellt.
  • Der LCGB akzeptiert auch nicht die Dopplungen in den Berechnungen zur Umsetzung der Tarifvereinbarungen und der Aufwertung der Laufbahnen. Bestimmungen, die einen direkten Einfluss auf die Laufbahnentwicklung haben, dürfen nicht doppelt berücksichtigt werden. Dies betrifft vor allem die Abschaffung der Indexanpassung und die Einführung einer geringer entlohnten

Diese geplanten Maßnahmen sind zum Nachteil der betroffenen Mitarbeiter und verringern erheblich das finanzielle Verhandlungsbudget. Der LCGB billigt keine Sparmaßnahmen des Staats auf dem Rücken der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen und kämpft weiterhin für die Aufwertung der Berufe und die verdiente Anerkennung ihrer Arbeit.

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