Gesetzesentwurf über die Staatsangehörigkeit: Ein guter Gesetzesentwurf aber ohne echte Fortschritte

Bei einem Treffen zwischen dem LCGB und der ASTI (Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés) zum Nationalitätengesetz teilten beide Organisationen die Meinung, dass der Gesetzentwurf grundsätzlich eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Gesetzgebung ist.

Obwohl der Gesetzestext einen Kompromiss zwischen den politischen Parteien darstellt, können einige zögerliche Fortschritte im Entwurf ausfindig gemacht werden. Die ASTI begrüßt insbesondere, dass der neue Entwurf schlüssiger und verständlicher ist und somit zugänglicher für Bürger, die die luxemburgische Staatsbürgerschaft annehmen möchten. Dies gilt auch für die Einführung des Geburtsortsprinzips für die erste Generation.

Der LCGB unterstrich, dass die luxemburgische Staatsbürgerschaft ein entscheidendes Instrument zur Integration im Großherzogtum ist.

Aufgrund der langwierigen Verwaltungsverfahren bei der Einbürgerung, unterstützen der LCGB und die ASTI die Wiedereinführung des Erwerbs der Staatsbürgerschaft durch ein Optionsverfahren, das z.B. für in Luxemburg geborene Kinder von nicht luxemburgischen Eltern, die ihre Schulzeit im Land verbracht haben, oder bei der Eheschließung mit einer/einem Luxemburger/in usw. Anwendung findet. Für die entsprechenden Personen wird die Einbürgerung wesentlich beschleunigt und dauert nur noch einige Wochen statt Monate.

Der LCGB und die ASTI sind ebenfalls der Meinung, dass die sprachlichen Anforderungen zu restriktiv sind und aus der luxemburgischen Sprache einen Faktor der Ausgrenzung statt der Integration machen könnten. Beide Gesprächspartner bestehen auf die Bedeutung der Dreisprachigkeit in Luxemburg und sind der Meinung, dass das Nationalitätengesetz, dieser sprachlichen und sozialen Realität Rechnung tragen sollte.

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