Kollektivvertrag der Arbeitnehmer beim Staat

Am 15. Juli 2016 wurde die Verlängerung des Kollektivvertrags der Arbeitnehmer im Staatsdienst unterzeichnet. Er tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2019 (drei Jahre).

Der neue Kollektivvertrag enthält sowohl geldwerte als auch qualitative Verbesserungen und neue Regelungen für die Laufbahnen der zukünftigen Mitarbeiter.

Folgende Forderungen des LCGBs, welche bereits 2014 festgelegt wurden, wurden berücksichtigt:

  • Eine einmalige Prämie von 0,9% eines Jahresgehalts wird ausgezahlt
  • Der Sozialurlaub zur Begleitung eines Familienmitglieds bei Arztbesuchen wird verdoppelt und sogar günstiger geregelt (24 Stunden/Trimester)
  • Die Vordienstzeiten werden in allen Laufbahnen anerkannt
  • Die Schmutz-, Gefahren- und Erschwerniszulagen werden durch eine pauschale Zulage (6 Punkte) ersetzt
  • Das CCP-Diplom wird zur Einstufung in die Laufbahn C anerkannt

Der LCGB bedauert jedoch, dass einige seiner Forderungen, aufgrund der Ablehnung der Mehrheitsgewerkschaft, nicht umgesetzt wurden:

  • Keine Anwendung des Kollektivvertrags und somit keine vereinbarten Laufbahnen für die ehemaligen Privatbeamten
  • Keine definierte Prozedur bei Nichteinhaltung der Privatisierungsklauseln, wie kürzlich geschehen bei der nationalen Gesundheitskasse
  • Keine zusätzliche Vergütung beim Ersetzen des hierarchisch Vorgesetzten

Des Weiteren konnte auch die langjährige Forderung des LCGBs eines einheitlichen Punktwerts für Beamte und Arbeitnehmer nicht verwirklicht werden. Auch die Bedingungen des Bereitschaftsdienstes wurden nicht angepasst, was im Vergleich zum Privatsektor jedoch angebracht wäre.

Insgesamt ist das erzielte Verhandlungsresultat jedoch zufriedenstellend und wurde von der LCGB-Basis gutgeheißen.

Zurück zur Übersicht