Unlängst bemühte sich der LCGB-SESM, um die Wiedereingliederung einiger Angestellter am Standort Differdange.
Bereits bei einem Treffen, am 24. Juli 2015, entschied der gemischte Betriebsrat, die Arbeitnehmer intern wieder einzugliedern.
Aber ArcelorMittal legte Einspruch gegen die Entscheidung des gemischten Betriebsrates ein und schlug vor, die betroffenen Mitarbeiter extern wieder einzugliedern. Außerdem wurden die betroffenen Mitarbeiter während des Zeitraums des Einspruchs ab September 2015 von ihrer Arbeit freigestellt.
Der LCGB-SESM legte förmlich Widerspruch gegen diese Praktiken ein, die nicht im Einklang mit den bisherigen Vorgehensweisen von ArcelorMittal stehen und sicher nicht mit dem Abkommen des Zukunftsplans im Stahlsektor Lux2016 einhergehen.
Der LCGB-SESM setzte sich in einem Schreiben an die Arbeitgebergruppe als auch an das Arbeitsministerium für die betroffenen Arbeitnehmer ein. Zudem fand ein Treffen mit den Verantwortlichen der Personalverwaltung statt, bei welcher den Arbeitnehmern Rechtsbeihilfe zur Verfügung stand.
Aufgrund der vom LCGB-SESM unternommenen Schritte, schaltete sich der Schiedsrat der Sozialversicherung ein und fällte ein Urteil zugunsten der drei betroffenen Mitarbeiter.
Abschließend sei nochmal erwähnt, dass die Delegierten des LCGB-SESM stolz darauf sind, stets ihrem Prinzip, die Interessen aller Arbeitnehmer zu verteidigen, folgen.
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