ASTF und LCGB-SESF – Der Gesetzesrahmen muss weiterentwickelt werden und das Problem der psychosozialen Gefahren umfassen!

Am Mittwoch, 27. April 2016, traf eine Abordnung des LCGB-SESF Dr. Patrizia THIRY-CURZIETTI (Generaldirektorin der ASTF) und Dr. Sandrine SCULFORT-TOMASINI (medizinische Direktorin der ASTF) zu einem Meinungsaustausch über die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz im Finanzsektor.

In der Sitzung konnten einige wichtige Themen angeschnitten werden, u.a. die Risiken am Arbeitsplatz (psychosoziale Risiken und Risiken im Zusammenhang mit Muskel- und Skelettstörungen), die Frage der beruflichen Umschulungen im Finanzsektor, die eventuellen Kooperationen mit den Personaldelegationen und des Weiteren die Gesundheit an den Arbeitsplätzen.

Bezüglich der psychosozialen Gefahren wurden die Probleme Burnout und Mobbing angesprochen, zum einen unter dem Blickwinkel der Präventionsmaßnahmen, die innerhalb der Unternehmen vorgesehen werden können (zugunsten der Arbeitnehmer und des Managements, zum anderen mit Bezug auf die persönliche Betreuung seitens der ASTF zugunsten von Betroffenen. In diesem Zusammenhang wurde die Wichtigkeit der optimalen Vorbereitung auf eine Rückkehr an den Arbeitsplatz unterstrichen. Die arbeitsunfähigen Arbeitnehmer können einen Termin beim Arbeitsmediziner beantragen, gegebenenfalls für eine Visite zwecks Wiederaufnahme ihrer Arbeit nach einer längeren Krankheit.

Es wurde sowohl auf Seiten des LCGB-SESF als auch auf Seiten der ASTF festgestellt, dass zur Senkung der Risiken für die Arbeitnehmer und zur Verbesserung der Gesundheit und der Situation der Opfer der gesetzliche Rahmen, hauptsächlich das Arbeitsrecht, rasch weiterentwickelt werden und das Problem der psychosozialen Gefahren für die Arbeitnehmer umfassen muss.

Im Rahmen der Reform der beruflichen Umschulung wurden die Konsequenzen der neuen Bestimmungen für die Arbeitnehmer im Finanzsektor besprochen. Der LCGB-SESF hob verschiedene Probleme in diesem Zusammenhang hervor, unter anderem:

  • die Fälle von Personen in der internen Umschulung, die die Grenze der 52 Krankheitswochen erreicht haben (über einen Referenzzeitraum von 104 Wochen) und somit die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und ihre Arbeitslosigkeit hervorgerufen haben;
  • den Umstand, dass die Arbeitsmedizin lediglich den gemischten Ausschuss befassen kann, und nur für Arbeitnehmer, die einen „riskanten Arbeitsplatz“ haben,
  • den Verzug bei der Kontaktaufnahme zum gemischten Ausschuss bei Pendlern, die 52 Krankheitswochen erreicht haben, und ferner
  • die Schwierigkeiten der Arbeitnehmer in der internen Umschulung, die teilzeitbeschäftigt sind (z.B. 50 %) und die nach einer erneuten Visite beim Arbeitsmediziner, wie in der Reform vorgesehen, zwar zu 100 % arbeitsfähig sind, aber deren Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber nicht unbedingt anpassen muss…

Die Kooperationen zwischen der ASTF und den Personalvertretungen wurden ebenfalls erörtert. Die Beteiligung von Personalvertretern an bestimmten Vorbeugungsaktionen bzw. die Einrichtung von Bildungsgängen ist wichtig. Die ASTF bietet in der Tat Bildungsgänge im Unternehmen zum Thema Burnout, Ergonomie, Ernährung, Schlafstörungen, körperliche Betätigung, Tabakkonsum, Mobbing und sexuelle Belästigung, Sophrologie, Erste Hilfe, Benutzung des Defibrillators, Handhabung schwieriger Situationen, assertive Kommunikation, Gesundheit von Menschen über 45 usw. an. Das Gleiche gilt auch für persönliche Hilfe- oder Unterstützungsanträge, die die Arbeitnehmer den Delegierten unterbreiten können. Mehrere Betreuungsmöglichkeiten bestehen bei der ASTF und können in aller Vertraulichkeit vorgeschlagen werden.

Die Frage der Gesundheit am Arbeitsplatz wurde schlussendlich im Zusammenhang mit der Anpassung der Arbeitsplätze und der Wahl der Arbeitsausrüstungen erörtert: Arbeit am Bildschirm, Kontrolle der Luftqualität, Ergonomie der Arbeitsplätze… alles Themen, bei denen eine konkrete Intervention der ASTF nach wie vor möglich ist.

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