Nach mehreren Sitzungen der Regierung mit den Sozialpartnern und nach dem Schreiben des LCGB vom 14. März 2016, trafen die Sozialpartner heute erneut die Vertreter der Regierung zum Thema Steuerreform. In dieser Sitzung befürwortete der LCGB sämtliche Maßnahmen zur Steuererleichterung der Arbeitnehmer und Rentner, insbesondere die Aufwertung des Mahlzeitengutscheins auf 10,80 Euro, welche auf Drängen des LCGBs hin vorgenommen wurde.
Der LCGB unterstrich hingegen jedoch auch, dass die vorgeschlagene Reform nicht ausreiche, und fordert zuzüglich zu den Regierungsmaßnahmen, die Umsetzung folgender Maßnahmen im Interesse aller Steuerzahler:
- Rückkehr zu einer regelmäßigen Anpassung der Steuersätze an die Steigerung der Lebenshaltungskosten, um weitere Lohnaushöhlungen zu vermeiden;
- Vollständige Einkommenssteuerbefreiung des sozialen Mindestlohns für unqualifizierte Arbeitnehmer, was einer Anhebung um 5,1 % des Nettolohns, der den betroffenen Arbeitnehmern 2016 zur Verfügung steht, entspricht. Diese Steuerbefreiung würde eine höhere Kaufkraft für die betroffenen Arbeitnehmer mit sich bringen und somit ebenfalls des heimischen Konsum zugutekommen;
- Anpassung der Struktur des Steuersatzes im Sinne einer Ausweitung und Abflachung der Steigerung der einzelnen Steuersätze (Abflachung des „Mëttelstandsbockel“);
- Aufhebung der Ungleichheiten bezüglich der Steuerklasse 1a, die Alleinerziehende im Vergleich zu verheirateten Paaren (Steuerklasse 2) benachteiligt. Dies sollte durch eine adäquate Anpassung des Steuersatzes dieser Klasse oder durch deren simple Abschaffung zu Stande kommen.
Der LCGB bedauert sehr, keine ausführlichen finanziellen Informationen zu den einzelnen Maßnahmen, die die Regierung vorgestellt hat, erhalten zu haben. Diese Informationen wären hingegen sehr nützlich gewesen, um die Auswirkungen auf die Steuerzahler zu ermessen. Im selben Geist und in Abwesenheit dieser wichtigen finanziellen Daten, kann die Regierung auch nicht eine Verwerfung dieser 4 zusätzlichen Maßnahmen, die wirklich im Interesse der Arbeitnehmer und Rentner liegen, mit haushaltstechnischen Argumenten rechtfertigen.
Der LCGB möchte betonen, dass ohne die Umsetzung seiner 4 Forderungen die von der Regierung vorgeschlagene Reform nicht wirklich als Steuerreform betrachtet werden kann. Wenngleich steuerliche Erleichterungen vorgesehen sind, reicht die Tragweite der Reform nicht aus, um die Arbeitnehmer und Rentner für die zusätzlichen Steuerbelastungen und Herabsetzungen der sozialen Transferleistungen der vergangenen Jahren (Anhebung der Mehrwertsteuer, Senkung der einzelnen Familienleistungsbeträge, zeitweilige Haushaltsausgleichssteuer usw.) zu entschädigen.
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