Ja zum solidarischen Prinzip der Finanzierung und Verwaltung der Kranken- und Schwangerschaftskasse! Nein zur Entsolidarisierung seitens der Arbeitgeber!

Die beiden Gewerkschaften OGB-L und LCGB haben ein Dokument, in dem die Arbeitgeberorganisation UEL den Rückzug der Arbeitgeber aus der Finanzierung der Naturaleistungen der Krankenkasse darlegt, zur Kenntnis gemommen. Die UEL schlägt im Gegenzug hierzu vor, dass die Arbeitgeber die vollständige Finanzierung der Finanzleistungen übernehmen. Dieser Vorschlag wird mit dem Vorwand begründet, dass nur die Finanzleistungen die Unternehmen betreffen werden, während die Naturaleistungen an die Gesundheitspolitik der Regierung gebunden seien, die unabhängig von den Interessen und Sorgen der Unternehmen sei. Dies ist selbstverständlich absurd und vollkommen unbegründet.

Die Gewerkschaften möchten daran erinnern, dass das Luxemburger Sozialversicherungssystem ein Mitbestimmungssystem zu dritt ist, mit dem Staat, den Versicherten und die Arbeitgebern. Es verteilt die Finanzlasten und bildet zugleich eine Rücklage. Eine Desolidarisierung seitens der Arbeitgeber im Rahmen der Naturaleistungen der Krankenversicherung würde lediglich einen ersten Schritt in die Richtung der Abgabe deren sozialen Verantwortung sowie deren Verpflichtung zur Kofinanzierung der Sozialversicherung darstellen. Langfristig könnten weitere Versuche der Arbeitgeber, sich aus anderen Zweigen der Sozialversicherungen zurückzuziehen, zur Aufhebung des gesamten Luxemburger Sozialschutzsystems führen. Ein derartiger Ansatz ist untragbar.

Die Gewerkschaften möchten darauf hinweisen, dass die Krankenversicherung zwei Kategorien von Leistungen umfasst: die Naturaleistungen und die finanziellen Leistungen – die eine untrennbare Einheit bilden und bei denen die Arbeitgeber und die Versicherten sowohl Rechte als auch Pflichten haben. Es ist von daher absurd zu behaupten, dass die Unternehmen lediglich von den finanziellen Leistungen und nicht von den Naturaleistungen betroffen seien, oder dass die Versicherten ausschließlich von den Naturaleistungen und nicht von den finanziellen Leistungen betroffen wären.  Demzufolge ist eine unterschiedliche Behandlung der Finanzierung beider Leistungskategorien, wie die UEL es anregt, ohne jede Begründung.

Unabhängig vom Inhalt der Vorschläge der UEL kritisieren die obengenannten Gewerkschaften den Umstand, dass die UEL, ohne auf den Standpunkt der Gewerkschaften zu warten, in der Zwischenzeit in aller Öffentlichkeit ihre Vorschläge und Anregungen zur Reformieren der nationalen Gesundheitskasse CNS breitgetreten hat. Diese Vorgehensweise der UEL ist ein Paradebeispiel dafür, was man nicht machen soll, wenn man den Sozialdialog zwischen den Sozialpartnern ankurbeln will.

Fazit: Die gute Finanzlage der Krankenversicherung nutzen, um die Leistungen zu verbessern.

Anstatt unser Sozialversicherungssystems durch die Entsolidarisierung und den Rückzug der Arbeitgeber von seiner Finanzierung zu sabotieren, schlagen die Parteien angesichts der guten Finanzlage der Krankenversicherung vor, die Beitragszahler an einer Verbesserung der Leistungen der Krankenversicherung teilhaben zu lassen.

Zurück zur Übersicht