Am 21. Februar 2016 fand in Lintgen eine Informationsversammlung des LCGB-ACAP bezüglich der Bereitschaftszeiten im privaten Bussektor statt.
Seit Jahren fordert der LCGB eine Begrenzung der täglichen Bereitschaftszeiten auf maximal 10 Stunden für private Busfahrer auf Strecken von weniger als 50km. Ein sektorielles Abkommen als Zusatz zum Kollektivvertrag wird nun jedoch durch die infantile „Alles oder Nichts!“ Haltung des OGBL blockiert.
Um die Arbeitsbedingungen der privaten Busfahrer wesentlich zu verbessern und eine Verschlechterung ihres Privatlebens zu verhindern, fordert der LCGB eine Verkürzung der täglichen Bereitschaftszeiten, welche aktuell zwischen 11 und 15 Stunden variieren. Darüber hinaus verlangt der LCGB den Abschluss eines neuen gerechten Kollektivvertrages für sämtliche Beschäftigten des Sektors: Bus- und Minibusfahrer sowie das gesamte Personal im Technik- und Verwaltungsbereich.
Dennoch bleibt die aktuelle Lage trotz Entwurf einer vom Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur ausgearbeiteten großherzoglichen Verordnung für die Ausnahmebestimmungen betreffend der Ruhezeiten für Busfahrer von Kurzstrecken, blockiert. Dieses großherzogliche Reglement, gemeinsam beantragt von der FLEAA, dem LCGB und dem OGBL, ersetzt die aktuelle 45 minütige Pause durch Mini-Pausen, welche die Fahrpläne nah an die aktuellen Anforderungen des Liniennetzes bringen und die nicht vergüteten Bereitschafts- und Wartezeiten verkürzen würden.
Der LCGB befürwortet die Regelung der Mini-Pausen, fordert allerdings Garantien um jegliche Missbräuche zu verhindern. Während das Ministerium auf die Zustimmung der Sozialpartner wartet, tut sich die FLEAA mit diesen Garantien, ohne die die Sozialpartner dem Ministerium kein Zugeständnis machen können, schwer. Infolgedessen haben die Gewerkschaften am 14. Dezember 2015 das Nationale Schlichtungsamt, wegen den festgefahrenen Tarifvertragsverhandlungen, befasst.
Der LCGB seinerseits hat eine Reihe von Vorschlägen ausgearbeitet um die Situation zu entschärfen und eine langfristige Lösung für den privaten Bussektor zu finden. Der LCGB wäre bereit einen Teil der großherzoglichen Verordnung betreffend der Mini-Pausen anzunehmen vorausgesetzt dass die geforderten Garantien über ein Abkommen zum Kollektivvertrag eingeführt werden:
- Die sogenannte „Mini-Pausen“ Strecken erhielten eine maximale Bereitschaftszeit von 10 Stunden, wobei jede zeitliche Überschreitung als Überstunde verrechnet wird;
- Ein verstärktes Kontroll-, Meinungs- und Einschreitungsrecht für die Personaldelegation;
- Eine Verdopplung der aktuellen Amplitude-Prämie für alle;
- Eine formale und unmittelbare Verpflichtung der FLEAA die Verhandlungen wieder aufzunehmen (mit Agenda und Daten) um die Kollektivvertragsverhandlungen schnellstens abzuschließen.
Mitte Januar 2016 wurde ein gemeinsam im Dezember entwickelter Vorschlag der Gewerkschaften LCGB und OGBL integral von den FLEAA-Verantwortlichen angenommen. Allerdings distanzierte sich der OGBL im Laufe der Sitzung von diesem Vorschlag unter dem Vorwand jeglichen Einfluss auf die laufenden Verhandlungen vor dem Nationalen Schlichtungsamt nach Annahme der großherzoglichen Verordnung zu verlieren.
Trotz einer vorliegenden zuverlässigen Lösung für sämtliche privaten Busfahrer, prangert der LCGB die infantile „Alles oder Nichts!“ Haltung des OGBL aufs Schärfste an. Um allerdings die Verhandlungen nicht vollständig zu blockieren schlägt der LCGB die Unterzeichnung eines Abkommens über die Reglementierung der Mini-Pausen vor um eine Wiederaufnahme der Verhandlungen bezüglcih weiterer wichtige Punkte gemäß den FLEAA-Zugeständnissen zu ermöglichen.
Zurück zur Übersicht