Kollektivabkommen FHL und SAS – Der LCGB fordert eine Aufwertung der von den Arbeitnehmern geleisteten Arbeit

Im Rahmen der jüngsten Kollektivvertragsverhandlungen zeigt sich der LCGB bestürzt über die jüngsten Aussagen der Arbeitgeber bezüglich der zu hohen Löhne im Krankenhaus- sowie im Hilfeleistungs-, Pflege- und Sozialbereich.

Nach diversen Ankündigungen von Preisanhebungen in mehreren Pflegeeinrichtungen, lehnt der LCGB vehement jeden Vorwurf der Arbeitgeberseite gegenüber den Arbeitnehmern im Krankenhaus-, Hilfe-, Pflege- und Sozialsektor ab, dass die Arbeitnehmer Urheber der Schwierigkeiten in den betreffenden Einrichtungen seien. Der LCGB beklagt hingegen, dass das derzeitige finanzielle Ungleichgewicht eher auf den Haushaltssparmaßnahmen der Regierung sowie den misslungenen Managemententscheidungen der Arbeitgeber als bei den Arbeitnehmern, liegt.

Angesichts der Parallelität zwischen den öffentlichen und konventionierten Akteuren im Pflegebereich fordert der LCGB, dass die Leistung, die von Krankenpfleger/innen, Erzieher/innen usw. erbracht wird, aufgewertet wird, sowohl die der Beamten als auch die der Arbeitnehmer, ohne dass dabei jedoch das Unternehmen finanziell geschädigt wird.

Der LCGB fordert demzufolge, dass die Modalitäten der geltenden Kollektivabkommen beachtet werden, besonders der Artikel 28, in dem die Übertragung des Lohnabkommens des öffentlichen Dienstes auf den konventionierten Sektor festgelegt ist. Darüber hinaus möchte der LCGB daran erinnern, dass die Regierung sich in ihrem Abkommen des 28. Novembers 2014 mit den Gewerkschaften dazu verpflichtet hat, dass die Reform der Laufbahnen im öffentlichen Dienst in den Kollektivabkommen von FHL und SAS übertragen wird.

Damit die Qualität der Leistungen gewahrt bleibt und somit die qualitative individuelle Betreuung der Leistungsempfänger, muss die Arbeit im Pflegesektor unbedingt respektiert, aufgewertet und entsprechend den geltenden Abkommen vergolten werden.

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