Sie verbringen Ihren Sommerurlaub im Ausland? Registrieren Sie Ihren Aufenthalt!
Der LCGB empfiehlt Ihnen, Ihren Auslandsaufenthalt beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu melden. Diese Meldung ist nicht obligatorisch, ermöglicht Ihnen aber im ...
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