Der EuGH bestätigt, dass das öffentliche Auftragswesen Tarifverhandlungen fördern darf

Der OGBL und der LCGB begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. März 2026 zum öffentlichen Auftragswesen (C-210/24). Mit diesem Urteil bestätigt der EuGH, dass öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Unternehmen bevorzugen dürfen, die Tarifverhandlungen fördern und für hochwertige Arbeitsplätze sorgen.

Für die luxemburgischen Gewerkschaften OGBL und LCGB stellt dieses Urteil einen wichtigen Sieg dar, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussionen über die Umsetzung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU und insbesondere im Hinblick auf das Ziel der Richtlinie, in allen Mitgliedstaaten der Union eine Tarifabdeckung von 80 % zu erreichen.

Dieses Urteil geht auf einen Rechtsstreit zurück, der sich zwischen der AESTE, einer in Spanien ansässigen Gruppe privater Unternehmen, die Dienstleistungen für pflegebedürftige Personen erbringt (Haushaltshilfe, Altenpflege usw.), und der Gemeinde Ortuelle in Spanien ergab. Letztere hatte eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt, um ein Unternehmen für die Erbringung von häuslichen Pflegediensten in der Gemeinde zu finden. Um diesen öffentlichen Auftrag zu erhalten, wurden die interessierten Unternehmen anhand mehrerer Vergabekriterien bewertet, die in den Ausschreibungsunterlagen der Gemeinde Ortuelle festgelegt waren. Eines der Kriterien begünstigte nämlich Unternehmen, die sich verpflichteten, Löhne zu zahlen, die über den im Branchentarifvertrag vorgesehenen Löhnen lagen. Die AESTE hielt diese Kriterien jedoch für diskriminierend und beschloss, den EuGH anzurufen.

Der EuGH hat nun entschieden, dass öffentliche Behörden Unternehmen, die im Rahmen von Ausschreibungen für öffentliche Aufträge mit den Gewerkschaften über bessere Löhne und Arbeitsbedingungen verhandeln, durchaus bevorzugt behandeln dürfen.

Derzeit werden die meisten Aufträge ausschließlich auf der Grundlage des niedrigsten Preises vergeben. Dies führt zu einem Abwärtstrend bei Löhnen und Arbeitsbedingungen sowie bei der Qualität der Dienstleistungen, insbesondere in den Sektoren, die am stärksten vom öffentlichen Auftragswesen betroffen sind (Bauwesen, Reinigungsdienste, Wach- und Sicherheitsdienste usw.).

Daher begrüßen der OGBL und der LCGB diese Entscheidung, die einen wichtigen Fortschritt darstellt, da sie Tarifverhandlungen fördert und hochwertige Arbeitsplätze und Dienstleistungen unterstützt. Beide Organisationen möchten zudem betonen, dass die Verknüpfung der Vergabe öffentlicher Aufträge mit besseren Arbeitsbedingungen und fairen Löhnen ebenfalls dazu beitragen wird, die in der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU festgelegte Abdeckung von 80 % durch Tarifverträge zu erreichen.

Pressemitteilung des Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB vom 16. März 2026

Zurück zur Übersicht