Luxemburg, den 4. März 2026 – Während der öffentliche Nahverkehr als Grundpfeiler der Mobilität von morgen dargestellt wird, sehen sich die Frauen und Männer, die ihn täglich gewährleisten, mit einer besorgniserregenden Realität konfrontiert: der Unmöglichkeit, während ihrer Arbeitszeit Zugang zu angemessenen Sanitäranlagen zu haben.
Der LCGB, Mehrheitsgewerkschaft im Transportsektor, schlägt heute Alarm angesichts dieser inakzeptablen Verletzung der Würde und Gesundheit der Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr.
Eine Beeinträchtigung der Arbeitsbedingungen
Dank des seit über einem Jahrzehnt andauernden Engagements des LCGB in dieser Angelegenheit konnten in mehreren Gemeinden neue Sanitäranlagen eingerichtet werden. Die Gesamtzahl beläuft sich nun auf 54 Anlagen, die wie folgt über das ganze Land verteilt sind:
- 37 öffentliche Toiletten
- 17 Diensttoiletten
Insgesamt befinden sich 36 Toiletten an einem Endpunkt des Straßentransportnetzes Régime Général des Transports Routiers (RGTR).
Dennoch bleibt die Situation an mehreren Endpunkten problematisch:
- Völliges Fehlen von Sanitäranlagen;
- Anlagen, die außerhalb begrenzter Zeitfenster geschlossen sind;
- Zugang nur über Gebäude Dritter oder mit besonderer Genehmigung.
Infolgedessen sind die Beschäftigten gezwungen, grundlegende physiologische Bedürfnisse aufzuschieben, ihre Pausen zu verkürzen oder ihren Arbeitstag unter der ständigen Unsicherheit zu organisieren, ob sie Zugang zu Toiletten haben werden.
Diese Situation ist eines Landes unwürdig, das den Anspruch hat, in Europa eine Vorreiterrolle in Sachen Mobilität und Qualität des öffentlichen Dienstes einzunehmen.
Darüber hinaus ist die Einschränkung oder Erschwerung des Zugangs zu Sanitäranlagen nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit. Diese Situation kann auch schwerwiegende Folgen haben, wie Harn- und Verdauungsstörungen, erhöhten Stress, eine Verschlechterung der hygienischen Bedingungen und zusätzliche psychosoziale Risiken.
Im Jahr 2026 ist es in Luxemburg nicht hinnehmbar, dass systemrelevante Arbeitnehmer mit einer solchen Situation konfrontiert sind.
Ein klarer und eindeutiger rechtlicher Rahmen
Das Arbeitsrecht verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die die Gesundheit, Sicherheit und Würde der Arbeitnehmer respektieren. Der Zugang zu geeigneten und barrierefreien Sanitäranlagen gehört zu den grundlegenden Verpflichtungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Es handelt sich also weder um einen Vorteil noch um eine übertriebene Forderung: Es handelt sich um ein Recht!
Konkrete Schritte und Forderungen
Vor diesem Hintergrund hat der LCGB seit mehreren Wochen neue Schritte direkt bei den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden eingeleitet, wo an den verschiedenen Endhaltestellen nach wie vor ein gravierender Mangel an Sanitäranlagen besteht.
Der LCGB fordert:
- die Gewährleistung eines permanenten Zugangs zu sauberen und funktionsfähigen Sanitäranlagen an jedem Endbahnhof;
- die Umsetzung nachhaltiger Lösungen dort, wo keine Infrastruktur vorhanden ist;
- eine effektive Koordination zwischen Betreibern, zuständigen Behörden und Gemeinden;
- die Aufstellung eines genauen Zeitplans für die Umsetzung der Anforderungen.
Jetzt handeln
Diese Angst um die Gesundheit bleibt unbemerkt, weil sie individuell erlebt wird, in der Diskretion verkürzter Pausen und unter Zwang organisierter Arbeitstage. Aber sie ist sehr real.
Busfahrerinnen und Busfahrer leisten täglich einen unverzichtbaren öffentlichen Dienst. Sie befördern Tausende von Fahrgästen, halten strenge Taktzeiten ein und tragen eine erhebliche Verantwortung für die Sicherheit.
Der Respekt gegenüber diesen Fachkräften beginnt mit der Erfüllung ihrer grundlegendsten Bedürfnisse.
Es ist an der Zeit, dass alle betroffenen Akteure ihre Verantwortung übernehmen.
Kontakt:
Paul GLOUCHITSKI, Gewerkschaftssekretär
Tel.: +352 49 94 24-230
Mobil: +352 691 733 023
E-Mail: pglouchitski@lcgb.lu