Ab dem 7. April 2026 sind die aktualisierten Formulare für die Steuererklärung in Luxemburg erhältlich. Der LCGB hilft Ihnen und beantwortet Ihre wichtigsten Fragen.
Fragen Sie sich, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben? Ob Sie in Luxemburg ansässig sind oder Grenzgänger: Hier finden Sie die wichtigsten Regeln, die Sie kennen sollten.
Wann müssen Sie eine Steuererklärung abgeben?
Sie (ansässig oder nichtansässig) sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn:
- Ihr zu versteuerndes Einkommen 100.000 € übersteigt;
- Sie mehrere Einkünfte (Löhne oder Renten) beziehen, deren Summe 36.000 € für Steuerpflichtige der Klassen 1 und 2 bzw. 30.000 € für Steuerpflichtige der Klasse 1A übersteigt;
- Sie Einkünfte beziehen, die nicht der Quellensteuer unterliegen, oder Einkünfte aus Kapitalvermögen/Tantiemen von mehr als 1.500 €;
- Sie ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 11.265 € beziehen, das Einkünfte von mehr als 600 € umfasst, die in Luxemburg nicht der Quellensteuer unterlagen;
- wenn Sie verheiratet sind, einer von Ihnen in Luxemburg ansässig und der andere nicht ansässig ist (ohne dass Sie de facto getrennt leben) und Sie sich für die gemeinsame Veranlagung entschieden haben;
- die Steuerverwaltung Sie ausdrücklich zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.
- Für Gebietsansässige: Sie verheiratet sind und Sie eine reine Einzelbesteuerung oder eine Einzelbesteuerung mit Umlage wünschen;
- Für Gebietsansässige: Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (PACS) leben und eine gemeinsame Besteuerung oder eine Einzelbesteuerung mit Umlage möchten.
- Für Gebietsfremde: Sie verheiratet sind und einen globalen Steuersatz beantragt haben, der auf Ihrer Steuerkarte vermerkt wurde.
Grenzgänger – Steuerliche Gleichstellung
Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, können Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, um bestimmte Abzüge in Anspruch zu nehmen.
Insbesondere wenn Sie einen Immobilienkredit haben, können Sie diesen in Ihrer luxemburgischen Steuererklärung geltend machen.
Voraussetzung ist die steuerliche Gleichstellung. Dazu müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Französische und deutsche Grenzgänger: Mindestens 90 % aller Einkommen des Steuerpflichtigen stammen aus Luxemburg
- Wenn Ihr in Luxemburg nicht steuerpflichtiges Nettoeinkommen unter 13.000 € liegt, können Sie die Gleichstellung auch beantragen, selbst wenn Sie die 90-%-Schwelle nicht erreichen
- Belgische Grenzgänger: Mehr als 50 % des beruflichen Einkommens des Haushalts sind in Luxemburg steuerpflichtig (oder die 90-%-Regel)
Welche Ausgaben können Sie absetzen?
Unabhängig davon, ob Sie ansässig oder Grenzgänger sind, können bestimmte Ausgaben Ihre Steuerlast verringern, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben:
- berufliche Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung;
- Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner, Unterhaltszahlungen oder andere dauerhafte Rentenzahlungen;
- obligatorische Sozialabgaben;
- Versicherungsbeiträge und -prämien;
- Prämien für eine Altersvorsorge oder einen Bausparvertrag;
- Beiträge für eine Zusatzrente, Spenden oder Zuwendungen;
- Kosten für Hausangestellte und Kinderbetreuung.
Bis wann müssen Sie Ihre Steuererklärung einreichen?
Ihre Steuererklärung muss spätestens am 31. Dezember des laufenden Jahres eingereicht werden, unabhängig davon, ob Sie ansässig oder Grenzgänger sind und ob Sie sie freiwillig oder verpflichtend einreichen.
Wir empfehlen Ihnen, diese so schnell wie möglich auszufüllen, damit Sie Ihre Rückerstattung rechtzeitig erhalten.
Hilfe und Beratung
Der LCGB kann Sie über die für Ihre persönliche Situation beste Option beraten und Ihnen kostenlos beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung helfen, sofern Sie seit mehr als sechs Monaten Mitglied sind.
Haben Sie noch Fragen zur Steuererklärung?
Der LCGB organisiert Informationsabende in den Grenzregionen:
- In Frankreich am 16.04.2026 um 18:30 Uhr im Kinépolis in Thionville
- In Belgien am 13.04.2026 um 18:30 Uhr im Hotel Van der Valk in Arlon
- In Deutschland am 14.04.2026 um 18:30 Uhr im Broadway Filmtheater in Trier
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Website des LCGB.
Agenda – LCGB – Lëtzebuerger Chrëschtleche Gewerkschaftsbond
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