Sie haben eine Rente aus Portugal zugute? Der LCGB möchte Sie daran erinnern, dass sie seit 2025 jedes Jahr einen „Lebensnachweis“ bei der portugiesischen Sozialversicherung einreichen müssen.
Wenn Sie diese noch nicht für 2025 eingereicht haben, können Sie dies noch nachträglich vornehmen. Die Auszahlung ist lediglich ausgesetzt, bis der „Lebensnachweis“ eingereicht wird:
- Online über die Webseite der portugiesischen Sozialversicherung
- oder beim portugiesischen Konsulat in Luxemburg:
Route de Longwy 282 | L-1940 Luxemburg-Stadt
Francisco Soromenho Marques, Attaché für Sozialversicherung
E-Mail: adido-ss-luxemburgo@seg-social.pt | Tel.: +352 46 61 90-1
- oder per Post: Senden sie ein von einem Arzt oder der Gemeinde unterschriebenes Dokument an
Instituto da Segurança Social, I.P.
Avenida 5 de Outubro 175A
1050-063 Lisboa, Portugal