Rentenreform: Eine missglückte Reform, die dringend überarbeitet werden muss!

Am Tag der Abstimmung über den Gesetzentwurf 8514 zur Rentenreform werden die Sozialpartner mit der Tatsache konfrontiert, dass es sich um einen unausgereiften Entwurf handelt, der zahlreiche Probleme bei der praktischen Umsetzung auf Ebene der CNAP mit sich bringt. Daher fordert die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB die Regierung auf, dringend die erforderlichen Gesetzesänderungen vorzunehmen. Zur Erinnerung: Die Gewerkschaften haben von Anfang an den Konsultationsprozess „Schwätz mat!“ als Farce kritisiert.

Obwohl sich alle Beteiligten gegen eine erzwungene Verlängerung des Erwerbslebens ausgesprochen hatten, widersprach der Premierminister der Ministerin für Gesundheit und Soziale Sicherheit und kündigte in seiner Rede zur Lage der Nation eine schrittweise Anhebung der vorgezogenen Altersrente um 5 Jahre an. Am 28. Juni 2025 demonstrierten mehr als 25.000 Menschen gegen diesen Alleingang des Premierministers. Während die Sozialrunden im Juli und September 2025 unter anderem einen Kompromiss zum Inhalt der Rentenreform finden sollten, hielt es der Premierminister für angebracht, die Gespräche zu unterbrechen, um die Schlussfolgerungen der Regierung vorzustellen.

Das Ergebnis dieser politischen Manöver bestätigt sich nun: eine unüberlegte, schlampige Reform, die vor allem ohne echten Sozialdialog mit den Sozialpartnern und ohne direkte Einbeziehung der Verwaltung, die sie umsetzen muss, nämlich der CNAP, vorbereitet wurde.

Die Feststellung ist empörend. Zwei Maßnahmen des Reformvorhabens werfen enorme Probleme hinsichtlich ihrer administrativen Umsetzung auf:

  • Die Regelung zur schrittweisen Verlängerung der vorgezogenen Altersrente um acht Monate von 2026 bis 2030 ist zu unklar, um eine eindeutige Anwendung zu ermöglichen.
  • Die progressive Rente kann nicht so umgesetzt werden, wie es der der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung vorgelegte Text vorsieht.

 

Diese Probleme wurden sowohl in der Stellungnahme der Arbeitnehmerkammer als auch in einem Schreiben des Verwaltungsrats der CNAP an die Ministerin angesprochen. Ihre Antwort war ebenso lapidar wie die Art und Weise, wie die Reform von Anfang bis Ende gehandhabt wurde. Die Ministerin beschränkt sich darauf, dem Verwaltungsrat der CNAP für sein Engagement zu danken, und ignoriert alles, was ihr mitgeteilt wurde. Die heikle Aufgabe, die Mängel dieses gescheiterten politischen Projekts zu beheben, wird somit an die Sozialpartner weitergereicht.

Was die schrittweise Erhöhung der Erwerbsdauer betrifft, so sieht der Text keine gemeinsamen Bedingungen für eine 480-monatige Berufslaufbahn mit beitragspflichtigen und ergänzenden Zeiten und das Erreichen des 60. Lebensjahres vor. Tatsächlich kann eine Person, die bis zum Alter von 25 Jahren studiert hat, 7 Studienjahre geltend machen und erreicht somit im Alter von 58 Jahren die geforderten 480 Monate. Rechtlich gesehen hat sie erst ab dem Alter von 60 Jahren Anspruch auf ihre vorgezogene Rente. Daraus lässt sich ableiten, dass dieser Versicherte dann bereits 24 zusätzliche Beitragsmonate geleistet hat. Für die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB ist daher keine zusätzliche Verlängerung der Beitragszeiten für diesen Versicherten anwendbar.

Bei der progressiven Rente handelt es sich nicht um eine Rente im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern um eine Entschädigung, die mit der im Arbeitsgesetzbuch im Rahmen des progressiven Vorruhestandes vorgesehenen Entschädigung vergleichbar ist. Dies hat zur Folge, dass die CNAP nun mit arbeitsrechtlichen Zuständigkeiten betraut ist und technisch nicht in der Lage ist, die korrekte Auszahlung dieser Entschädigung gemäß der Reform zu gewährleisten. Daher sollten die Ausgaben zu Lasten des Staates gehen und nicht entsprechend anderen ähnlichen Ausgaben der CNAP auferlegt werden.

Die zuständige Ministerin ist sich dessen durchaus bewusst, zieht es jedoch vor, diese Probleme einfach zu ignorieren, um die Illusion aufrechtzuerhalten, dass die Regierung diese Reform erfolgreich durchgeführt hat.

Für die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB ist dies inakzeptabel. Von Anfang bis Ende stellt dieses Reformprojekt eine Missachtung des tripartiten sozialen Dialogs und des tripartiten Verwaltungsmodells der CNAP dar.

Darüber hinaus zeigt die Ministerin einen Mangel an Respekt gegenüber der Verwaltung der CNAP, den Verwaltungsratsmitgliedern der CNAP und den Sozialpartnern.

Die Ministerin muss ihre Verantwortung wahrnehmen und dringend die notwendigen Gesetzesänderungen vornehmen, um ein echtes Recht auf eine progressive Rente einzuführen.

Veröffentlicht von der Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB am 18. Dezember 2025

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