Sie verdienen einen gesunden Arbeitsplatz: Erkennen Sie Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung

Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung sind in Luxemburg nach wie vor eine Realität. Laut der Arbeitnehmerkammer geben zwei von zehn Arbeitnehmern an, davon betroffen zu sein. Das Erkennen dieser Verhaltensweisen ist der erste Schritt, um sich zu schützen.

Mobbing: Worum geht es dabei?

Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet eine Reihe wiederholter Verhaltensweisen – Äußerungen, Handlungen oder Einstellungen –, die darauf abzielen oder zur Folge haben, die Arbeitsbedingungen einer Person zu verschlechtern und ihre Würde, Gesundheit oder Rechte zu verletzen.

Sie äußert sich häufig in wiederholtem Druck, Demütigungen oder Isolation und schafft ein feindseliges oder toxisches Klima.

Im Wesentlich kann gibt es 2 Formen:

  • Direkt: feindseliges, demütigendes oder erniedrigendes Verhalten;
  • Führungsbezogen: organisatorische Praktiken, die unangemessenen Druck ausüben.

 

Die Folgen können schwerwiegend sein: Müdigkeit, Schlafstörungen, Angstzustände, Ungerechtigkeitsgefühle oder sogar Depressionen.

Was können Sie tun, wenn Sie davon betroffen sind?

Bleiben Sie nicht allein. Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson darüber: Vorgesetzter, Personalabteilung, Personalvertretung, Betriebsarzt oder Ihr privates Umfeld.

Auch externe Organisationen (Gewerkschaften, Fachverbände) können Sie unterstützen.

Wenn es die Situation zulässt, kann eine externe Mediation helfen, den Konflikt zu entschärfen.

Wenn sich nichts ändert, kann die Gewerbeaufsicht (ITM) eingeschaltet werden. In schwerwiegenden Fällen können Sie Ihren Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen.

Sammeln Sie Beweise

Bewahren Sie Daten, Fakten, E-Mails, Nachrichten und Zeugenaussagen auf: Die Beweislast liegt beim Opfer.

Sexuelle Belästigung: Ihre Würde steht an erster Stelle!

Ein aufdringlicher Blick, eine unangebrachte Bemerkung, eine unerwünschte Geste oder Nachricht: Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, handelt es sich bereits um Belästigung.

Ihre Rechte

  • Der Arbeitgeber muss unverzüglich handeln.
  • Sie dürfen keine Sanktionen dafür erfahren, dass Sie die Vorfälle gemeldet haben.
  • Im Falle einer Kündigung haben Sie 15 Tage Zeit, um die Nichtigkeit oder Wiedereinstellung zu beantragen.

 

Sammeln Sie Beweise für diese Vorwürfe oder Behauptungen und wenden Sie sich an Ihren Gleichstellungsbeauftragten, die Personalvertretung, Ihren Vorgesetzten, die Personalabteilung, Ihre Gewerkschaft, einen Anwalt oder die ITM.

Diskriminierende Belästigung: Eine einzige Handlung reicht aus

Wenn Sie aufgrund Ihres Geschlechts, Ihres Alters, Ihrer Herkunft, Ihrer Religion, einer Behinderung oder Ihrer sexuellen Orientierung gedemütigt oder ausgegrenzt werden, handelt es sich um Diskriminierung. Sie müssen lediglich einen Hinweis liefern; anschließend muss der mutmaßliche Täter seine Unschuld beweisen.

Sie sind geschützt

Es sind keine Vergeltungsmaßnahmen möglich, wenn Sie Mobbing, Belästigung oder Diskriminierung ablehnen, melden oder bezeugen.

Mobbing zerstört das Vertrauen, die Sicherheit und die Würde der Arbeitnehmer. Die Broschüre „Mobbing“ des LCGB ist nach wie vor ein wichtiges Hilfsmittel, um die Anzeichen zu erkennen und zu wissen, wie man sich verhalten soll.

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