In Luxemburg ist es für den Schutz Ihrer Gesundheit und Ihrer Rechte am Arbeitsplatz unerlässlich zu wissen, wie Sie bei Krankheit oder familiär bedingter Abwesenheit vorgehen müssen. Dieser Artikel erläutert Ihnen auf einfache Weise die zu befolgenden Schritte und Ihre Pflichten in solchen Situationen.
Jede Person, die aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht an ihrem Arbeitsplatz erscheint, muss ihre Arbeitsunfähigkeit melden. Bei Abwesenheit aufgrund der Krankheit Ihres Kindes können Sie Ihr Recht auf Urlaub aus familiären Gründen geltend machen.
Was sind Ihre Pflichten?
- Gegenüber Ihrem Arbeitgeber
Sie müssen Ihren Arbeitgeber oder dessen Vertreter am ersten Tag Ihrer Abwesenheit entweder persönlich oder durch einen Dritten mündlich oder schriftlich (per E-Mail, Fax oder SMS) informieren. Wenn Ihre Abwesenheit länger als zwei Arbeitstage dauert, müssen Sie ein ärztliches Attest über Ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Der für den Arbeitgeber bestimmte Teil muss diesem so schnell wie möglich ausgehändigt werden, und es liegt in Ihrer Verantwortung, sich zu vergewissern, dass er ihn erhalten hat. Im Falle einer Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit müssen Sie Ihren Arbeitgeber am ursprünglich für Ihre Rückkehr vorgesehenen Tag benachrichtigen und ihm das neue Attest vor Ablauf des zweiten Arbeitstages nach diesem Datum zukommen lassen. Bei einem Notfall-Krankenhausaufenthalt kann das ärztliche Attest innerhalb von acht Tagen vorgelegt werden. Der dritte Teil des ärztlichen Attests ist Ihnen vorbehalten. Diese Schritte gelten auch, wenn Sie zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit im Urlaub waren, da dieser durch die Krankheit unterbrochen wird.
- Gegenüber der CNS
In allen Fällen, in denen ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist, müssen Sie den ersten Teil des ärztlichen Attests innerhalb von maximal drei Werktagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit (es gilt das Datum des Poststempels) an die CNS senden.
Im Falle einer Verlängerung muss vor Ablauf des zweiten Werktags nach dem ursprünglich vorgesehenen Datum der Wiederaufnahme der Arbeit ein neues ärztliches Attest vorgelegt werden.
Grenzgänger: Was ist zu beachten?
Wenn Sie im Ausland wohnen, aber in Luxemburg arbeiten (also Grenzgänger sind), können Sie sich von einem Arzt in Ihrem Wohnsitzland ein Attest über die Arbeitsunfähigkeit ausstellen lassen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
In Frankreich: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht aus einem Abschnitt Nr. 1, der an die nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de Santé, CNS) zu senden ist, und einem Abschnitt für Ihren Arbeitgeber.
In Deutschland: Das Formular „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” enthält einen Abschnitt, der an die CNS zu senden ist, und einen weiteren Abschnitt für den Arbeitgeber. Wenn es sich um eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) handelt, müssen Sie eine gedruckte Version anfordern, die an die CNS zu senden ist.
In Belgien: Die meisten Bescheinigungen bestehen nur aus einem Teil; es wird empfohlen, den Arzt um ein Duplikat zu bitten, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.
Die Postanschrift lautet:
Caisse nationale de Santé (CNS)
Indemnités pécuniaires
L‑2980 Luxemburg
Darf ich während meiner Krankschreibung das Haus verlassen?
Während der ersten fünf Tage Ihrer Arbeitsunfähigkeit sind keine Ausgänge erlaubt, auch wenn Ihr ärztliches Attest etwas anderes besagt.
Nur unbedingt notwendige Ausgänge (ärztliche Kontrolle durch die Sozialversicherung, Termine beim behandelnden Arzt oder einem anderen Gesundheitsdienstleister) sind erlaubt, sofern sie im Falle einer Kontrolle durch Dokumente belegt werden können.
Ab dem 6. Tag der Arbeitsunfähigkeit (sofern Ihr Arzt keine Einwände hat) dürfen Sie zwischen 10:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 und 18:00 Uhr das Haus verlassen.
ACHTUNG: Wenn Sie einen dieser Schritte unterlassen, genießen Sie während Ihrer Krankheit keinen gesetzlichen Kündigungsschutz.
Welche Schritte sind für den Urlaub aus familiären Gründen (CRF) erforderlich?
Wenn Sie ein unterhaltsberechtigtes Kind unter 18 Jahren haben (oder ohne Altersbeschränkung, wenn es die zusätzliche Sonderzulage für behinderte Kinder erhält), haben Sie, im Falle einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder eines anderen zwingenden gesundheitlichen Grundes, der Ihre Anwesenheit erfordert, Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen (CRF).
Als unterhaltsberechtigte Kinder gelten Ihre leiblichen oder adoptierten Kinder.
Der Urlaub kann aufgeteilt werden, aber Sie und der andere Elternteil können ihn nicht gleichzeitig nehmen. Seine Dauer kann verlängert werden, wenn Ihr Kind an einer Krankheit oder einer Behinderung von außergewöhnlicher Schwere leidet.
Am Tag Ihrer Abwesenheit müssen Sie Ihren Arbeitgeber (persönlich oder durch eine andere Person) informieren und ein ärztliches Attest vorlegen, das die Krankheit oder den Unfall Ihres Kindes sowie die Notwendigkeit Ihrer Anwesenheit bestätigt.
Dieses Attest muss Ihrem Arbeitgeber so schnell wie möglich und der CNS spätestens am 3. Tag der Abwesenheit vorgelegt werden.
Der Urlaub aus familiären Gründen gilt als Arbeitsunfähigkeit (Krankheit oder Unfall), und die Vorschriften der Sozialversicherung und des Arbeitsschutzes bleiben weiterhin gültig.
Sie haben Anspruch auf die folgende Anzahl von Urlaubstagen aus familiären Gründen:
- 2 Tage pro Kind im Alter von 0 bis einschließlich 3 Jahren
- 18 Tage pro Kind im Alter von 4 bis einschließlich 12 Jahren
- 5 Tage bei Krankenhausaufenthalt eines Kindes im Alter von 13 bis einschließlich 18 Jahren (gilt nicht für Kinder, die eine Behindertenbeihilfe erhalten)
Sie können Ihren Resturlaubsanspruch aus familiären Gründen direkt auf myguichet.lu einsehen.
Alle Formulare der CNS sind online auf der Website der CNS unter der Rubrik „Versicherte – Online-Dienste” verfügbar. Vergessen Sie nicht, auf jedem Schreiben Ihre 13-stellige luxemburgische Matrikelnummer anzugeben.
Haben Sie noch Fragen? Der LCGB bietet seinen Mitgliedern kostenlose Hilfe, Unterstützung und Beratung in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Hier finden Sie unsere INFO-Center: https://lcgb.lu/de/le-lcgb/bureaux-info-center/
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