Mit großer Betroffenheit haben das Syndikat für Gesundheit und Sozialwesen des OGBL und der Fachverband LCGB-Gesundheit, Pflege und Sozialpädagogik die Pressemitteilung der AMMD, in der diese auf die zwischen den Gewerkschaften OGBL und LCGB und der Fédération des Hôpitaux Luxembourgeois (FHL) im Rahmen der Erneuerung des Kollektivvertrags für das Krankenhauspersonal geschlossene Übergangsvereinbarung reagiert, zur Kenntnis genommen.
Diese Mitteilung stellt einen Frontalangriff dar – nicht nur auf den Kollektivvertrag und das Grundrecht der repräsentativen Gewerkschaften auf Verhandlungen, sondern auch und vor allem auf die Tausenden von Frauen und Männern, die täglich in den luxemburgischen Krankenhäusern arbeiten.
Während der Krankenhaussektor unter einem massiven Personalmangel leidet und die Attraktivität der Pflegeberufe in ganz Europa rapide abnimmt, stellt die AMMD die Notwendigkeit in Frage, die Arbeitsbedingungen derjenigen zu verbessern, die das System am Laufen halten. Muss daran erinnert werden, dass in mehreren Nachbarländern regelmäßig Notaufnahmen wegen Personalmangels geschlossen werden? Die Experten sind sich einig: Wenn nichts unternommen wird, ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung unmittelbar gefährdet.
Vor diesem Hintergrund ist es bestenfalls unverantwortlich, schlimmstenfalls zutiefst respektlos, Tarifverhandlungen in Frage zu stellen, die darauf abzielen, diese Krise zu bewältigen. Die Behauptung, dass eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Krankenhauspersonals „keinen Nutzen für die Patienten“ hätte, ist nicht nur falsch, sondern auch beleidigend für alle Menschen, die oft unter schwierigen Bedingungen Pflege leisten.
Darüber hinaus erinnern der OGBL und der LCGB daran, dass niedergelassene Ärzte – die von der AMMD vertreten werden – in hohem Maße von den personellen und technischen Ressourcen profitieren, die in den Krankenhäusern zur Verfügung stehen und von der Allgemeinheit finanziert werden. Es ist zumindest paradox, die Lohnkosten der Krankenhäuser zu kritisieren, während die Ausgaben der CNS für die niedergelassene Medizin in den letzten Jahren schneller gestiegen sind als die für die Krankenhäuser.
Es sei auch daran erinnert, dass die Lohnentwicklung im Kollektivvertrag für Krankenhäuser direkt an die des öffentlichen Dienstes gekoppelt ist. Der Haushaltsrahmen der unterzeichneten Vereinbarung basiert auf diesem in Artikel 28 des FHL-Kollektivvertrags verankerten Mechanismus. Sich dagegen zu stellen, bedeutet, die Grundlage des FHL-Kollektivvertrags infrage zu stellen.
Schließlich ist es schlichtweg absurd, die Anwesenheit von Arbeitnehmervertretern im Verwaltungsrat der CNS als „Interessenkonflikt” zu bezeichnen. Wie alle anderen Sozialversicherungsträger wird auch die Kranken- und Mutterschaftsversicherung von drei Parteien finanziert und verwaltet: den Vertretern der Versicherten, der Unternehmen und des Staates. Allerdings finanzieren die Arbeitnehmer – über ihre Beiträge und Steuern – den größten Teil der Sozialversicherung. Die tripartite Struktur der CNS in Frage zu stellen, bedeutet, das Modell der Solidarität und des Sozialdialogs, das die Stärke Luxemburgs ausmacht, infrage zu stellen.
Die unterzeichnete Vereinbarung ist eine Übergangsvereinbarung. Weitere Verhandlungen über wesentliche Verbesserungen für das Krankenhauspersonal werden nach den Sommerferien wieder aufgenommen. Der OGBL und der LCGB werden sich weiterhin entschlossen für die Anerkennung, Achtung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen aller Berufe im Gesundheitswesen einsetzen.
Mitteilung des Syndikats für Gesundheit und Sozialwesen des OGBL und des Fachverbands LCGB-Gesundheit, Pflege und Sozialpädagogik vom 21. Juli 2025
Zurück zur Übersicht