Nach dem großen Erfolg der Demonstration vom 28. Juni: Die Gewerkschaftsfront bestätigt ihre Teilnahme an der vom Premierminister für den 9. Juli einberufenen Sitzung, stellt jedoch ihre Bedingungen!

Nach dem großen Erfolg der nationalen Demonstration, die am 28. Juni von der Gewerkschaftsfront OGBL-LCGB gegen die aktuelle Regierungspolitik organisiert wurde und zu der mehr als 25.000 Menschen auf die Straßen Luxemburgs strömten, hat die Gewerkschaftsfront am 30. Juni einen Brief an Premierminister Luc Frieden geschickt. In diesem Schreiben kündigt die Gewerkschaftsfront an, dass sie an dem vom Premierminister für den 9. Juli einberufenen „Dreiertreffen” teilnehmen wird, jedoch unter der Voraussetzung, dass sich alle Beteiligten auf eine Rückkehr zum tripartiten Sozialmodell einigen und die Tagesordnung des Treffens wie folgt geändert wird:

  1. Kollektivverträge

Die Gewerkschaftsfront fordert eine formelle schriftliche Zusage des Premierministers, in der er bestätigt, dass

  • die Regierung das Vorrecht der national repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen auf nationaler Ebene zur Aushandlung und Unterzeichnung von Kollektivverträgen beibehält;
  • die Regierung den Inhalt der Kollektivverträge, wie er derzeit im Arbeitsgesetzbuch vorgesehen ist, beibehält;
  • die Regierung ihr Vorhaben aufgibt, Betriebsvereinbarungen ohne die national repräsentativen Gewerkschaften einzuführen.

 

  1. Sonntagsarbeit und Öffnungszeiten im Handel

In Bezug auf die Sonntagsarbeit fordert die Gewerkschaftsfront:

  • der derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetzentwurf muss bestätigen, dass eine Verlängerung der Arbeitszeit von 4 auf 8 Stunden nur durch die Aushandlung eines Kollektivvertrags oder einer branchenübergreifenden Vereinbarung erfolgen kann.

 

In Bezug auf die Öffnungszeiten im Handel fordert die Gewerkschaftsfront:

  • Der derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetzentwurf wird geändert, um die bestehenden Öffnungszeiten beizubehalten und die Möglichkeit ihrer Verlängerung auf den Abschluss eines Kollektivvertrags oder einer branchenübergreifenden Vereinbarung zu beschränken.

 

  1. Höhe des sozialen Mindestlohns

Im Rahmen des derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetzentwurfs fordert die Gewerkschaftsfront:

  • sämtliche politische Versuche, die Methode zur Berechnung der Angemessenheit des sozialen Mindestlohns im Verhältnis zur Armutsgefährdungsschwelle zu ändern;
  • Verhandlungen über die Anpassung des bestehenden sozialen Mindestlohns, damit dieser endlich die Armutsgefährdungsschwelle übersteigt;

 

  1. Rentenreform

Im Rahmen der geplanten Reform unseres Rentensystems fordert die Gewerkschaftsfront:

  • Dreierverhandlungen über alle in der gemeinsamen Gewerkschaftsnotiz von OGBL und LCGB mit dem Titel „Stärkung der gesetzlichen Rente für alle: Analysen und Forderungen der Gewerkschaften zur Sicherung des allgemeinen Rentensystems” enthaltenen Vorschläge.

 

Die Gewerkschaftsfront betont in ihrem Schreiben außerdem, dass die Sanierung der kritischen Finanzlage der Kranken- und Mutterschaftsversicherung ebenfalls direkte Verhandlungen zwischen der Regierung und den Sozialpartnern erfordern wird.

Nach der Teilnahme von mehr als 25.000 Menschen an der gemeinsamen Demonstration am 28. Juni 2025 und angesichts der 125.000 Mitglieder, die vom OGBL und LCGB vertreten werden, fordern die beiden Organisationen schließlich vom Premierminister, dass ihr Engagement und ihre tägliche Arbeit im Dienste der Arbeitnehmer und Rentner dieses Landes ernst genommen und mit dem gebührenden Respekt behandelt werden.

Das Schreiben an den Premierminister finden Sie hier:

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