Studienbeihilfe in Luxemburg: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Mit dem Antritt des Studiums steht auch eine gewisse Selbstständigkeit bevor. Besonders Studenten, welche eine Universität oder Hochschule im Ausland besuchen, ziehen für die Dauer des Studiums in das jeweilige Land um. Um aufkommende Kosten, wie beispielsweise Studienbeiträge und Mietkosten zu bezahlen, können in Luxemburg Studienbeihilfen angefragt werden. Wir erklären dir alle wichtigen Details.

Wie beantrage ich die staatliche Studienbeihilfe (AideFi)?

Die Beantragung der staatlichen Studienbeihilfen (AideFi) erfolgt vollständig online über MyGuichet, auch wenn du nicht über ein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Token, Signing-Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID) verfügst.

Für nicht-ansässige Studenten ist die Studienbeihilfe eine Substitutionshilfe. Bevor du deinen Antrag in Luxemburg stellst, musst du bereits alle erforderlichen Schritte in deinem Wohnsitzland unternommen haben, um dort eine Studienbeihilfe zu bekommen. Die offizielle (positive oder negative) Antwort des Wohnsitzlandes für das laufende Studienjahr muss dem Antrag in Luxemburg beigefügt oder nachgereicht werden. Ohne diese Antwort des Wohnsitzlandes kann die Studienbeihilfe nicht bewilligt werden.

Was sind die Voraussetzungen?

Die AideFi wird vom Luxemburger Staat Personen gewährt, die für eine anerkannte Hochschulausbildung immatrikuliert sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie setzt sich aus mehreren Stipendien und einem Darlehen zusammen. Der Anspruch auf Kindergeld endet mit Beginn eines Hochschulstudiums.

Bist du in Luxemburg ansässig, musst du:

  • die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen;
  • Bürger eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates sein und in Luxemburg arbeiten;
  • ein Familienmitglied der obengenannten Personen sein;
  • seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg leben (oder als langfristig Aufenthaltsberechtigte anerkannt sein), wenn sie Drittstaatsangehörige oder Staatenlose sind oder
  • den Status eines politischen Flüchtlings haben.

 

Bist du ein nicht gebietsansässiger Antragsteller, musst du:

  • Kind eines Arbeitnehmers sein, der zum Zeitpunkt des Antrags:
    • insgesamt mind. 5 Jahre (kumulativ) innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren in Luxemburg gearbeitet hat oder
    • insgesamt mind. 10 Jahre (kumulativ) in Luxemburg gearbeitet hat oder
    • für mind. 5 Jahre (kumulativ) die Grundschule, Sekundarschule, eine berufliche Erstausbildung in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung oder ein ähnliches Programm in Luxemburg absolviert oder
    • zum Zeitpunkt des Antrags insgesamt mind. 5 Jahre (kumulativ) in Luxemburg gewohnt haben oder
    • eine Waisenrente in Luxemburg erhalten.

 

Welche Fristen gibt es?

Die Studienbeihilfe muss jedes Semester neu beantragt werden, auch wenn die Hochschuleinschreibung für das ganze Jahr erfolgt ist.

Die Fristen sind wie folgt:

  • Wintersemester: 30. November (verfügbar ab dem 1. Werktag des Monats August)
  • Sommersemester: 30. April (verfügbar ab dem 1. Werktag des Monats Januar)

Welche Nachweise beizufügen sind, hängt vom Land ab, in dem der Haushalt des Studierenden seinen Wohnsitz hat, d. h. vom Wohnort und nicht vom Aufenthaltsort während des Studiums.

Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden abgelehnt.

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