Grenzgänger entrichten ihre Rentenversicherungsbeiträge im Land des Arbeitsortes (und genießen daher dieselben Rechte wie gebietsansässige Arbeitnehmer).
Doch ab wann erhalte ich eine Rente und wie muss ich diese beantragen?
Renteneintrittsalter
Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt in Luxemburg bei 65 Jahren. Folgende Voraussetzungen zur Versicherungsdauer müssen erfüllt sein:
- mindestens 10 Versicherungsjahre (d.h. mindestens 120 Beitragsmonate) in einem oder mehreren Ländern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz;
- diese müssen mindestens 12 Beitragsmonate in Luxemburg umfassen.
Vorgezogene Altersrente
Um Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente zu haben, gelten andere Bedingungen hinsichtlich der Wartezeit:
- Bei Renteneintritt zwischen 57 und 59 Jahren: 480 Beitragsmonate, davon mindestens 120 Beitragsmonate, und davon mindestens 12 Beitragsmonate in Luxemburg;
- Bei Renteneintritt zwischen 60 und 64 Jahren: 480 Beitragsmonate und zusätzliche Zeiten (beitragsfreie Zeiten), davon mindestens 120 Beitragsmonate, und davon mindestens 12 Beitragsmonate in Luxemburg.
Auch für die 480-monatige Wartezeit werden die Beitragszeiten in anderen EU-Ländern, der Schweiz, EWR-Ländern oder Ländern, die mit Luxemburg ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet haben, berücksichtigt.
Mindestrente
Die monatliche Mindestpension für 40 Versicherungsjahre beläuft sich am 1. Januar 2025 auf 2.293,55€.
Wie stellt man seinen Antrag?
Leistungen der Sozialversicherung werden grundsätzlich nur auf förmlichen Antrag des Betroffenen gewährt.
Grenzgänger müssen ihren Antrag beim zuständigen Versicherungsträger ihres Wohnortes stellen. Dabei sind die Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes zu beachten. Dieser Träger übernimmt gegebenenfalls die Weiterleitung der entsprechenden Formulare an die Versicherungsträger anderer beteiligter Länder (der Versicherte muss trotzdem angeben, dass er auch in einem anderen Land Beiträge entrichtet hat).
Sollte der Versicherte jedoch nie in seinem Wohnsitzland gearbeitet haben, muss er seinen Antrag auf Alters- oder Invalidenrente in dem Land stellen, in dem er zuletzt gearbeitet hat.
Berechnung der Rente
Im Falle einer Versicherungszeit in einem einzigen Land, wird die Höhe der Rente nach Maßgabe der in diesem Staat geltenden Bestimmungen festgesetzt. In Luxemburg werden zu Berechnung der Rente die Beitragszeiten und deine gezahlten Gehälter herangezogen.
Bei einer gemischten Versicherungszeit erhält der Antragsteller von jedem Land, in dem er versichert war, eine Rente. Die Höhe der einzelnen Renten, auf die der Grenzgänger Anspruch hat, ist proportional zur Anzahl der in dem betreffenden Land zurückgelegten Beitragsjahre.
Rentenreform
Aktuell wird über eine Rentenreform diskutiert. Dabei sind wichtige Fakten zu beachten:
– Luxemburg hat eines der besten Rentensysteme der Welt, die logischen Konsequenz kann also nur die Stärkung des Systems anstelle einer Zerschlagung sein;
– Mit Rücklagen in Höhe von 27 Milliarden Euro befindet sich das System in einer komfortablen Situation, um im Falle eines Reformbedarfs einen umfassenden Sozialdialog auf Augenhöhe und ohne einseitige Maßnahmen der Regierung zu führen.
– In Luxemburg werden die Pensionen durch 3 mal 8 % an Beiträgen finanziert, die gleichmäßig von den Arbeitnehmern, den Arbeitgebern und dem Staat gezahlt werden – ein weiterer Grund für einen angemessenen Sozialdialog;
– Die gewerkschaftlichen Forderungen zielen auf zusätzliche Einnahmen ab, um das bestehende System nachhaltig zu gestalten:
- Erhöhung des Beitragssatzes;
- Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze (das bedeutet, dass die Beiträge auf den gesamten Lohn und nicht nur bis zu einer Obergrenze von dem 5-fachen des sozialen Mindestlohns fällig werden);
- Progressiver Beitragssatz, um niedrige Einkommen zu schützen;
- Allgemeiner Solidaritätsbeitrag für Haushalte (1,4% mit SML-Freibetrag) in Kombination mit;
- Einer Erhöhung der Solidaritätssteuer für Unternehmen und einem staatlichen Beitrag;
- stärkere Besteuerung nach sozialen Kriterien;
- Erhöhung der Vermögenssteuer für Unternehmen und Wiedereinführung für natürliche Personen.
Nachdem der luxemburgische Sozialdialog durch eine sogenannte breite Konsultation ersetzt wurde, haben der Premierminister und die Regierung ihre wahren Pläne präsentiert, die im Gegensatz zu den im Konsultationsprozess vorgeschlagenen Ideen steht:
- eine Anhebung des effektiven Rentenalters;
- keine Verbesserung der Rente, sondern eine durchschnittliche Kürzung der Rente um 13%;
- die Förderung von privaten Zusatzrentenversicherungen zu Lasten des öffentlichen allgemeinen Rentensystems.
Doch Sie können sich wehren gegen diese Pläne der Regierung! Gehen Sie am 28. Juni 2025 mit auf die Straße. Treffpunkt ist 11 Uhr in Luxemburg-Stadt am Bahnhof (Ecke Avenue de la liberté und Avenue de la gare).
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