Die Gewerkschaftsfront OGBL-LCGB setzt sich für die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer, Grenzgänger und Einwohner, ein

In Luxemburg ist die grenzüberschreitende Arbeit eine maßgebliche Komponente des Arbeitsmarkts. Im ersten Quartal 2024 gab es in Luxemburg 226.709 Grenzgänger, was etwa 47% der Gesamtbeschäftigung entspricht.

Da Grenzgänger ebenso wie alle anderen Arbeitnehmer ihre Steuern und Sozialbeiträge in Luxemburg zahlen und die luxemburgische Wirtschaft von diesen Arbeitskräften abhängt, vertreten LCGB und OGBL die Position, dass die Grenzgänger über die gleichen Rechte und Pflichten wie die in Luxemburg ansässigen Arbeitnehmer verfügen sollten.

Seit 2019 herrscht Unsicherheit über die Auswirkungen des französisch-luxemburgischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Grenzgängern. Durch die Änderung der Methode zur Beseitigung der Doppelbesteuerung ist eine Erhöhung der Steuerlast für französische Grenzgänger mit gemischten luxemburgischen und französischen Einkommen sehr wahrscheinlich.

Für den OGBL und den LCGB handelt es sich hierbei um eine neue Diskriminierung gegenüber den Grenzgängern.

Der LCGB und der OGBL haben diese Situation sofort angeprangert und mehrere Aktionen seitens der luxemburgischen und französischen Verantwortlichen unternommen, um diese Situation zu korrigieren.

Die Folge war, dass die Bestimmungen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung für die Steuerjahre 2021, 2022 und 2023 ausgesetzt wurden.

Parallel dazu war eine Studie über die Auswirkungen des neuen Steuerabkommens vor der endgültigen Anwendung der neuen Bestimmungen des Steuerabkommens vorgesehen. Da diese Studie noch immer fehlt, wurde die Aussetzung für das Steuerjahr 2024 nicht mehr verlängert.

In Abwesenheit einer Folgenabschätzung dieser neuen Besteuerungsregeln und in Anbetracht der ersten konkreten ungünstigen Fälle, die 2021 aufgetreten sind, fordert die Gewerkschaftsfront:

  • die Verlängerung der Aussetzung der neuen Besteuerungsregeln;
  • die Durchführung einer Folgenabschätzung dieser neuen Regeln, wie sie 2021 vereinbart wurde;
  • eine Neuverhandlung des bilateralen französisch-luxemburgischen Abkommens, um zu den alten Besteuerungsregeln zurückzukehren.

 
Darüber hinaus fordert die Gewerkschaftsfront die luxemburgische Regierung auf, sich für Folgendes einzusetzen:

  • eine grenzüberschreitende Politik, die allen Arbeitnehmern die gleichen Steuer- und Sozialleistungsrechte und die Möglichkeit zur Telearbeit garantiert;
  • die Neuverhandlung der Steuerabkommen und der damit verbundenen Vereinbarungen mit Frankreich, Belgien und Deutschland, um jegliche steuerliche Diskriminierung schnell zu beenden.
Zurück zur Übersicht