Rätsel Steuererklärung : Abschreibungen und Steuergutschriften

Ab dem 7. April 2025 sind die aktualisierten Formulare zur Steuererklärung in Luxemburg verfügbar. Der LCGB hilft bereits jetzt und beantwortet hier die wichtigsten Fragen.

Bin ich verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben?

Im Allgemeinen können Personen mit Steuerklasse 1 und 1A freiwillig eine Steuererklärung machen, um absetzbare Ausgaben geltend zu machen. Allerdings sind dann auch alle Einkünfte (im Wohnland und in Drittländern) anzugeben.

Egal ob Ansässige oder Nichtansässige bist du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn

  • dein steuerpflichtiges Einkommen 100.000 € überschreitet;
  • du mehrere Einkünfte (aus nichtselbständiger Arbeit bzw. Renten/Pensionen) hast, die dem Steuervorabzug unterliegen und das 36.000 € bei Steuerklasse 1 oder 2 bzw. 30.000 € bei Steuerklasse 1A übersteigt;
  • du eine nichtansässige verheiratete Person bist und einen globalen Steuersatz beantragt hast, der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde;
  • dein steuerpflichtiges Einkommen 11.265 € übersteigt und Einkünfte über 600 € umfasst, die nicht dem Steuervorabzug in Luxemburg unterworfen sind;
  • deine Kapitaleinkünfte, die dem Steuervorabzug unterliegen, 1.500 € überschreiten;
  • du verheiratet bist und ihr nicht tatsächlich getrennt lebt, wobei einer von euch ansässig und der andere nichtansässig ist und eure Einkommen aufgrund gemeinsamer Veranlagung zu versteuern sind;
  • du Einkünfte aus Tantiemen hast, die dem Steuervorabzug unterliegen, von mehr als 1.500 € haben;
  • du von der Steuerverwaltung aufgefordert wurdest, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.

Sie arbeiten in Luxemburg und haben Überstunden getätigt?

Zum 1. Januar 2024 ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland in Kraft getreten. Eine Verständigungsvereinbarung vom 11. Januar 2024 beinhaltet diesbezüglich wesentliche Änderungen, die eine Steuererhöhung für deutsche Grenzgänger bedeutet.

Da in Luxemburg Überstunden nicht besteuert werden und Deutschland Überstunden als steuerpflichtige Einkünfte ansieht, legt das neue Abkommen fest, dass Überstunden, die in Luxemburg geleistet wurden, in Deutschland besteuert werden müssen.

Ab dem Steuerjahr 2024 können deutsche Grenzgänger den CIHS durch Abgabe einer Steuererklärung oder einer Jahresabrechnung in Luxemburg in Anspruch nehmen, insofern sie als Arbeitnehmer in Luxemburg arbeiten und in Deutschland Steuern auf ihre in Luxemburg getätigten Überstunden anfallen.

 

Der CIHS wird dem Steuerpflichtigen auf Antrag im Rahmen einer Steuererklärung oder einer Jahresabrechnung angerechnet und zurückerstattet. Anschließend wird der CIHS direkt von der in Luxemburg für das betreffende Steuerjahr geschuldeten Steuer abgezogen. Wenn keine ausreichende Steuer vorhanden ist, wird der CIHS dem Arbeitnehmer nach Ablauf des Steuerjahres gutgeschrieben.

Der LCGB begrüßt das Vorhaben des Luxemburger Finanzministers den deutschen Grenzgängern vor Ablauf dieses Jahres eine Lösung für das Steuerjahr 2024 zu bieten. Der LCGB muss jedoch bemängeln, dass der vorgeschlagene CIHS unzureichend ist. Die steuerliche Diskriminierung der deutschen Grenzgänger bleibt weiterhin bestehen. Aus diesem Grund fordert der LCGB weiterhin, dass die luxemburgische Regierung schnellstmöglich Verhandlungen mit Deutschland aufnimmt, um diese Neuregelung bis auf Weiteres außer Kraft zu setzen und zu den alten Steuerbestimmungen für Überstunden zurückzukehren.

 

Was kann ich weiterhin in der Steuererklärung geltend machen?

Es gibt eine gewisse Zahl von steuerlich abzugsfähigen Ausgaben, die geltend gemacht werden können. Beispiele dafür sind:

  • Werbungskosten (bei Ausübung einer nicht selbstständigen Tätigkeit entstehende Kosten
  • Rentenzahlungen an den geschiedenen Ehepartner, Unterhaltszahlungen oder andere permanente Renten
  • Obligatorische Sozialversicherungsbeiträge und -abgaben
  • Versicherungsbeiträge und -prämien
  • Prämienzahlungen für einen Altersvorsorgevertrag
  • Beitragszahlungen für einen Bausparvertrag
  • Beiträge für ein Zusatzpensionsregime, Spenden oder Zuwendungen usw.
  • Kosten für Hauspersonal und Kinderbetreuungskosten

 

Gibt es eine Frist zum Einreichen der Steuererklärung?

Die ausgefüllte Steuererklärung bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres eingereicht werden. Diese Frist gilt sowohl für Personen, die eine Steuererklärung abgeben müssen, als auch für diejenigen, die sie freiwillig abgeben. Der LCGB empfiehlt Ihnen die Steuererklärung so bald wie möglich zu erstellen, damit Sie zeitnahe Ihre Rückerstattung erhalten.

Wie fülle ich eine luxemburgische Steuererklärung aus?

Der LCGB informiert Sie über die beste Option für Ihre persönliche Situation sowie über die verschiedenen Freibeträge und bietet seinen Mitgliedern (> 6 Monate Mitgliedschaft) eine kostenlose Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung an.

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