Am 15. November 2024 wurde in Frankreich eine Vereinbarung getroffen, die zu einer völlig untragbaren Verschlechterung des Arbeitslosengeldes für französische Grenzgänger geführt hätte. Diese rein haushaltspolitische Maßnahme wurde von den Gewerkschaften OGBL und LCGB sofort als diskriminierend angeprangert.
Einer gestern Abend erschienenen Meldung zufolge will die französische Regierung nun doch zurückrudern und diese Maßnahme nicht umsetzen.
Sollte sich diese Information bestätigen, wäre diese Entscheidung von den Gewerkschaften OGBL und LCGB, die sich gegen jegliche Diskriminierung von Grenzgängern einsetzen, nur zu begrüßen.
Was die angesprochene Frage der Zuständigkeit für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes betrifft, so hoffen die Gewerkschaften, dass auf europäischer Ebene eine Lösung gefunden wird, um die Rechte der Grenzgänger bestmöglich zu garantieren. Sollte eine europäische Lösung nicht gefunden werden können, fordern die Gewerkschaften OGBL und LCGB die luxemburgische Regierung auf, bilaterale Abkommen auszuhandeln, die die Rechte der Grenzgänger respektieren.
Die Gewerkschaften werden diese Dossiers aufmerksam verfolgen und zu gegebener Zeit bei den politischen Behörden Luxemburgs und der anderen Länder der Großregion intervenieren.
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