Allgemeines Rentenversicherungssystem: Die Ministerin verwirft Wege

Luxemburg, den 15. Oktober 2024 – In der vergangenen Woche hat die Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit ihren Konsultationsprozess über die Zukunft des Rentensystems des Privatsektors, d.h. des allgemeinen Rentenversicherungssystems, gestartet. In diesem Zusammenhang engagieren und setzen sich die Gewerkschaften LCGB und OGBL für eine Erhöhung der Einnahmen ein, um das allgemeine System zu stärken.

Mit großem Interesse haben die Gewerkschaften daher die Antwort der Ministerin auf die parlamentarische Anfrage Nr. 1201 bezüglich der Mehreinnahmen, die durch eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze generiert würden, gelesen. In ihrer Antwort bestätigt die Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit, dass eine solche Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze im allgemeinen System im Jahr 2023 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 706 Millionen € für die Nationale Rentenversicherungskasse (CNAP) generiert hätte. Gleichzeitig relativiert sie diese höheren Einnahmen, indem sie auf die zusätzlichen Kosten für den Staatshaushalt hinweist und darauf, dass bei einer Abschaffung der Höchstrente die über einen Zeitraum von 30 Jahren angesammelten zusätzlichen Einnahmen in 15 Jahren verbraucht würden.

Die Gewerkschaften nehmen diese Feststellung der Ministerin zur Kenntnis und müssen konstatieren, dass dies in eklatantem Widerspruch zu den Behauptungen steht, die sie anlässlich der Konsultationssitzung mit dem LCGB und dem OGBL am 9. Oktober 2024 aufgestellt hat. Bei diesem Treffen betonte die Ministerin nämlich, dass die Regierung in der Rentenfrage keine vorbestimmte Position einnehmen würde, dass die Schlussfolgerungen des Prozesses völlig offen sein würden und dass das Ziel der Konsultationen gerade darin bestünde, Wege zu sammeln, um das Rentenversicherungssystem dauerhaft zu sichern.

Es muss festgestellt werden, dass die Ministerin Wege verwirft, indem sie bereits jetzt eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze ausschließt. Die Gewerkschaften fragen sich daher, was der Zweck dieser Konsultation ist, wenn die Ministerin bereits im Laufe des Prozesses bestimmte Wege ausschließt. Will die Ministerin diese Konsultation nutzen, um jede Diskussion über eine Erhöhung der Einnahmen der CNAP um jeden Preis zu verhindern?

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Zur Erinnerung: Die Gewerkschaften fordern eine Erhöhung der Finanzierungsquellen der Rentenversicherung. Die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze, natürlich unter Beibehaltung der Maximalrente, gehört zu den von den Gewerkschaften geforderten Maßnahmen. Diese Maßnahme hätte auch den Vorteil, dass das allgemeine Rentenversicherungssystem an das System des öffentlichen Dienstes angeglichen würde, in dem Einkommen und Leistungen vollständig unbegrenzt sind. Diese Maßnahme wäre auch sozial gerecht, da sehr hohe Löhne dazu beitragen würden, das allgemeine Rentenversicherungssystem zu erhalten und dringend notwendige Verbesserungen wie die Erhöhung der Mindestrente vorgenommen werden könnten.

 

Kontakt:

 

Patrick DURY, Nationalpräsident des LCGB
Mobil: +352 691 733 001
E-Mail: pdury@lcgb.lu

 

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