Europäischer Straßengüterverkehr in Schieflage?

Luxemburg, den 7. Oktober 2024 – Der LCGB, Mehrheitsgewerkschaft im luxemburgischen Transportsektor, hat mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 4. Oktober 2024, obwohl er die Klagen gegen das EU-Mobilitätspaket U weitgehend abgewiesen hat, die Maßnahme annulliert hat, die die Fernfahrer verpflichtet, alle acht Wochen an ihre Basis zurückzukehren.

Nach Ansicht des Gerichtshofes haben das Parlament und der Rat der EU nicht nachgewiesen, dass er über ausreichende Informationen verfügte, die es ihm ermöglichte, die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme zu beurteilen.

Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass das Mobilitätspaket, das 2020 nach harten Verhandlungen verabschiedet wurde, insbesondere von Deutschland und Frankreich voll unterstützt wurde, die beide Wettbewerbsverzerrungen mit den Ländern, die gegen das Mobilitätspaket geklagt hatten, anprangerten.

Die insbesondere osteuropäischen Mitgliedstaaten, die die Klage beim EuGH eingereicht hatten, waren der Ansicht, dass die Maßnahme aufgrund ihrer geografischen Entfernung von den Gebieten mit der größten Aktivität in Westeuropa eine Benachteiligung darstelle.

Der LCGB begrüßt die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil und in der Hauptsache die Gültigkeit des Mobilitätspakets weitgehend bestätigt, was in diesem Fall ein wesentlicher Punkt ist, und dass die anfechtenden Länder somit in strittigen Punkten, wie dem Verbot für Fernfahrer, ihre wöchentliche Ruhezeit in ihrer Kabine zu verbringen, nicht erfolgreich waren.

Dennoch fordert der LCGB von den politischen Entscheidungsträgern bzw. vom Europäischen Transportkommissar bei der EU-Kommission, eine Studie über die Auswirkungen durchzuführen, um diese Maßnahme erneut vorzuschlagen, um das Mobilitätspaket weiter zu stärken und so einen gesunden Wettbewerb innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zwischen den verschiedenen Transportunternehmen zu ermöglichen, und dies im Interesse aller Arbeitnehmer des Sektors.

Der LCGB wird daher ein Schreiben an die verschiedenen betroffenen Instanzen richten.

 

Kontakt:

Paul GLOUCHITSKI, Gewerkschaftssekretär
Tel.: +352 49 94 24-230
Mobil: +352 691 733 023
E-Mail : pglouchitski@lcgb.lu

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