Luxemburg, 19. September 2024 – Wie von der deutschen Bundesregierung angekündigt, wurden ab dem 16. September zusätzliche Kontrollen an den Grenzübergängen zwischen Luxemburg und Deutschland eingeführt, um so irreguläre Migration zu begrenzen und den Schutz der inneren Sicherheit zu stärken. Diese Grenzkontrollen wurden für eine Dauer von 6 Monaten bei der Europäischen Kommission notifiziert.
Entgegen den Zusagen, dass man die Auswirkungen auf Pendler so gering wie möglich halten wolle, kommt es nun insbesondere am stationären Kontrollpunkt auf der A64 zu erheblichen Verzögerungen für Grenzgänger.
Der LCGB fordert den luxemburgischen Innenminister auf, umgehend Kontakt mit dem deutschen, aber auch dem rheinlandpfälzischen und saarländischen Innenministerium aufzunehmen, um diese untragbare Situation zu unterbinden, die nicht nur einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden für beide Länder bedeutet, sondern auch das Leben der deutschen Grenzgänger erheblich negativ beeinflusst.
Für den LCGB sind insbesondere feste Kontrollpunkte, wie sie sich auf der A64 befindet, unverhältnismäßig, da es sich hier nicht um eine der Hauptfluchtrouten handelt. Zudem besagt der Schengener Grenzkodex, dass Grenzkontrollen zwar vorübergehend möglich sind, aber nur „im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung ihrer öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit“. Ob diese Voraussetzungen angesichts der aktuell rückläufigen Anzahl an Asylantragstellungen in Deutschland gegeben sind, ist zweifelhaft.
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