POST Telecom: Unterzeichnung des Kollektivvertrags 3.0

Am 6. August 2024 wurde der Kollektivvertrag 3.0 von POST Telecom unterzeichnet. Er hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren, d. h. vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

Die Verbesserungen beziehen sich auf die Anwendung des Lohnabkommens, d.h.:

  • die Zahlung einer einmaligen Prämie in Höhe von 1.400 € und
  • eine Lohnerhöhung von 1,95 % rückwirkend zum 1. Januar 2024.

 

Darüber hinaus wurden die folgenden Punkte festgelegt:

  • Anpassung der Artikel über Belästigung und das Recht auf Abschaltung;
  • Aufnahme der gesetzlichen Sonderurlaube in den Kollektivvertrag, wie den „Urlaub für pflegende Angehörige“ und „Urlaub aus Gründen höherer Gewalt“;
  • Abschaffung der Anwesenheitspflicht bis 15.30 Uhr im Rahmen der Arbeitszeiten.

 

Im Hinblick auf die zukünftige Fusion von EBRC, ELGON und Digora Luxemburg zu POST Telecom verpflichtet sich die Verhandlungskommission, die Verhandlungen über die Modalitäten der gleitenden Arbeitszeit, des Erholungsurlaubs sowie der Provisionen fortzusetzen.

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