Ankunft von Bolt in Luxemburg: Nichts ist ansteckender als das Beispiel!

Luxemburg, den 27. Juni 2024 – Während Uber Anfang letzter Woche offiziell seine Aktivität in Partnerschaft mit dem Unternehmen Webtaxi aufgenommen hat, hat nun die Mobilitätsplattform Bolt ihre Ankunft im Großherzogtum Ende des nächsten Quartals oder spätestens Ende 2024 angekündigt. Nach Angaben der Plattform sind bereits mehr als 50 Fahrer daran interessiert, der Plattform beizutreten.

Im Gegensatz zu Uber, das in Partnerschaft mit Webtaxi arbeitet ist und bei dem nur Arbeitnehmer mit einer Taxifahrerlizenz arbeiten dürfen, ist der LCGB jedoch besorgt, dass das von der Plattform Bolt eingeführte Wirtschaftsmodell den betroffenen Fahrern schwere Nachteile bringen und Scheinselbständigkeit in der Branche schaffen könnte.

Während die Fahrer, die für die Uber-Plattform fahren, alle beim luxemburgischen Partner angestellt sind, würden nach dem von Bolt geplanten Geschäftsmodell offensichtlich alle ihre Fahrer selbstständig sein.

Zur Erinnerung: Der LCGB fordert die Wahrung der sozialen Errungenschaften und des Arbeitsrechts für die Plattformfahrer. Eine Verschlechterung der Rechte der Taxifahrer muss unbedingt verhindert werden.

Aufgrund der neuen Arbeitsformen, die durch die Digitalisierung entstehen, fordert der LCGB seit langem, dass der gesetzliche Rahmen angepasst wird, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden, unter anderem durch:

  • eine Neudefinition des Begriffs „Arbeitnehmer“, um klar zwischen einem abhängigen und einem selbstständigen Beschäftigungsverhältnis zu unterscheiden;
  • eine Neudefinition des Arbeitsvertrages auf Basis von mindestens drei Kriterien (Weisungsgebundenheit, Arbeitsleistung und Entgeltzahlung);
  • die Beibehaltung des unbefristeten Arbeitsvertrags als Standardvertrag;
  • die Beibehaltung der gesetzlichen Begrenzung der Verlängerungen von befristeten Verträgen;
  • klarere und präzisere gesetzliche Regelung der Rechte und des Rechtsschutzes von Selbständigen;
  • die Definition der neuen Arbeitsformen über digitale Plattformen, einschließlich einer klaren und präzisen Definition der Rechte und Pflichten, die sich sowohl für den Anbieter als auch für den Kunden ergeben;
  • die Schaffung eines präzisen Rechtsrahmens für die Sharing Economy, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden (Uber-Phänomen, über eine Plattform angestellte Putzfrauen);
  • die Entwicklung neuer Finanzierungsformen der Sozialversicherung mit garantiertem Zugang für die neuen Arbeitsformen, wobei ein Teil der Mehrwertsteuer auf digitale Produkte und Dienstleistungen zur Finanzierung beitragen könnte;
  • die Klärung der Verantwortlichkeiten bei Unfällen bei zunehmender Automatisierung der Arbeitsplätze (z.B. autonome Fahrzeuge).

 

Folglich wird sich der LCGB für eine strikte Verteidigung der Interessen der betroffenen Fahrer und gegen jegliche Scheinselbstständigkeit in diesem Sektor einsetzen und diese Situation weiterhin genau verfolgen, um sicherzustellen, dass die Fahrer nicht im Stich gelassen werden.

 

Kontakt:
Paul GLOUCHITSKI, Gewerkschaftssekretär des LCGB
Tel.: +352 49 94 24 230
Mobil: +352 691 733 023
E-Mail: pglouchitski@lcgb.lu

Zurück zur Übersicht